Kategorie: IT- & Online-Recht

Der unberechtigte Dispute-Eintrag

Der Dispute-Eintrag ist ein wichtiges Werkzeug im Domainrecht. Jeder, der behauptet einen Anspruch gegen die Nutzung einer Domain zu haben (z.B. aus Markenrecht oder Namensrecht) kann bei der DENIC e.G. einen entsprechenden Dispute-Eintrag stellen (Formular hier).

 

Ein erfolgreicher Dispute-Eintrag hat zur Folge, dass der Inhaber einer Domain diese nicht mehr nach Belieben an andere übertragen kann. Und falls der Inhaber seine Domain löschen sollte, dann würde derjenige der einen Dispute-Eintrag zu seinen Gunsten erreicht hat, automatisch der neue Domaininhaber.

 

Der Dispute-Eintrag ist also ein wirksames Mittel, um vor und während eines Domainstreits die Übertragung der Domain zu verhindern und wird oft beantragt, bevor die rechtliche Auseinandersetzung beginnt. Von dem Antrag und der späteren Eintragung bekommt der Domaininhaber nichts mit, er wird also nicht von der DENIC darüber informiert. Ein Dispute-Eintrag hat eine Laufzeit von einem Jahr.

 

Problematisch für den Domaininhaber wird es immer dann, wenn ein unberechtigter Dispute-Eintrag vorliegt,  oder Antragssteller nicht die rechtliche Auseinandersetzung sucht und der Domaininhaber dann bis zu einem Jahr eingeschränkt ist.

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Frag den Lawbster (1) – Das Impressum

Dies ist der erste Teil der Q&A-Runde “Frag den Lawbster“. Nach dem Teaser-Beitrag war ich dann noch über die Resonanz überrascht. Es kamen sowohl sehr spezifische Fragen als auch allgemeine und vermeintlich einfache Fragen. Gerade für die letzere Kategorie soll diese Reihe gedacht sein. Umfangreichere und erst recht individuelle Sachverhalte sind dafür eher ungeeignet und sollten im Rahmen eines individuellen Mandats bearbeitet werden.

Heute geht es um das Impressum. Eigentlich ein alter Hut, aber es gibt immer wieder Unklarheiten, was diesen Bereich betrifft. Hier nun die ersten fünf Fragen die zu diesem Thema aufgelaufen sind:

 

 

Braucht ein privates Blog ein Impressum?

Privat ist eine Website nur, wenn sie nicht auf das Generieren von Einnahmen gerichtet ist. Bereits Werbeanzeigen können dazu führen, dass eine Website nicht mehr als “privat” einzustufen ist und damit ein Impressum Pflicht wird.

Bei Blogs kommt hinzu, dass es sich hier nach § 55 Abs. 2 RStV oft um “journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote” handeln kann. Hier reichen bereits periodisch erscheinende Inhalte, um für einen Blog eine Impressumspflicht zu begründen. Auf das Generieren von Einnahmen kommt es dabei nicht an. Die Antwort lautet daher: ja.

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Umgehung von Geo-Sperren: Handeln die Softwareanbieter rechtswidrig?

Die tagesWEBschau hat vorgestern von einem deutschen Softwareanbieter berichtet, der mit seinem Programm die Umgehung von sogenannten „Geo-Sperren“ ermöglicht. Die Software “OkayFreedom” bringt den Nutzer über einen Umweg ins Netz: Via VPN erweckt der Nutzer mit Hilfe der Software den Eindruck, dass er nicht von Deutschland aus im Internet surft, sondern von einem anderen Land, beispielsweise den USA oder der Schweiz. Als Folge davon ist der Nutzer mit einer ausländischen IP-Adresse im Netz unterwegs und hat damit unter anderem die Möglichkeit auf Inhalte zuzugreifen, die Nutzer aus Deutschland aufgrund der sogenannten Ländersperren nicht zugänglich sind. Ein Beispiel, das jeder kennt, sind die YouTube-Videos, die von der GEMA gesperrt werden und in Deutschland nicht abrufbar sind, oder das Videoportal www.hulu.com.

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Der Jugendschutzbeauftragte – Wer? Wie? Und vor allem: Wann brauche ich einen für meine Website?

Begriffe wie Jugendschutz und Jugendschutzbeauftragter geistern gerade oft im Internet umher, ohne dass man genau weiß, was sich dahinter verbirgt.

Dieser Beitrag soll aufzeigen, was ein Jugendschutzbeauftragter ist, was er machen muss und vor allem, wer überhaupt einen braucht.

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Warum die neue “xxx”-Domain nicht nur für Erotikunternehmen ein Thema ist

Demnächst startet einen neue Internetdomain, die auf “xxx” endet. Domainnamen wie http://spreerecht.xxx sind damit möglich.

Dieses Neuerung ist aber nicht nur für Unternehmen in der Sexindustrie von Bedeutung. Denn auch Unternehmen, die keine “xxx”-Adresse nutzen wollen, sollten Ihre Namens- und Markenrechte sichern.

Aus diesem Grund hat der Betreiber der “xxx”-Endung eine Möglichkeit des Blockierens von Markennamen ermöglicht. Den Hintergrund dazu habe ich in einem Artikel der Legal Tribune ONLINE dargestellt.

Der Artikel zeigt auf, dass Inhaber registrierter Marken ab dem 7. September ihre Marke bei dem Verwalter der Domain, der US-Firma ICM Registry, blockieren sollten.

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Der fliegende Gerichtsstand: Kann ich überall klagen und verklagt werden?

Das Internet kennt bekanntlich keine Staatsgrenzen und von Ausnahmen abgesehen, sind Webseiten länderübergreifend abrufbar. Dies führt auch dazu, dass bei rechtlichen Streitigkeiten im Onlinebereich oft unklar ist, welches Gericht zuständig ist. Hinzu kommt bei internationalen Konflikten die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen das deutsche Recht Anwendung findet.

Gerade für Unternehmen ist die Frage, wo geklagt werden kann und welches Recht zu beachten ist, oft von wichtiger strategischer Bedeutung.

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Streitwert bei Auseinandersetzungen um Äußerungen im Internet

Das Internet ist aufgrund seiner vermeidlichen Anonymität ein Sammelbecken für Beleidigungen, Schmähungen und harsche Kritik. Äußerungen, die die gesetzlichen Grenzen überschreiten, führen oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen, mitunter auch vor Gericht.

Dieser Beitrag soll erklären, welche Faktoren für die Streitwerte bei derartigen Auseinandersetzungen herangezogen werden. Die nachfolgende und nicht abschließende Übersicht soll zudem einen groben Querschnitt über gerichtliche Entscheidungen geben, bei denen im weitesten Sinne um Aussagen gestritten wurde.

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Dieser Beitrag wird Sie zu Tränen rühren!

Oder vielleicht auch nicht. Aber er wird Ihnen auf jeden Fall den Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung aufzeigen und verdeutlichen wie wichtig es ist, diese Differenzierung für Beiträge in Presse und Internet zu berücksichtigen.

Schon an mehreren Stellen haben wir auf die Bedeutung der Unterscheidung von Meinungsäußerung auf der einen Seite und Tatsachenbehauptung auf der anderen Seite hingewiesen:

Noch einmal zur Unterscheidung zwischen den beiden Äußerungsformen:

  • Tatsachen sind anders als Meinungen wahrnehmbare Vorgänge und (zumindest theoretisch) beweisbar. Gegen eine Tatsachenbehauptung kann man rechtlich vorgehen, wenn die diese unwahr sind.
  • Meinungen sind anders als Tatsachen nicht beweisbar. Sie können weder “falsch” noch “richtig” sein. Sie können einem höchstens “gefallen” oder “nicht gefallen”. Gegen eine Meinungsäußerung kann man vorgehen, wenn die strafrechtlichen Grenzen überschritten werden, z.B. wenn eine Meinung beleidigend ist, d.h. jemanden in seiner Ehre verletzt (§ 185 StGB).

Dies Unterscheidung ist immer dann wichtig, wenn über eine Aussage – gleichgültig ob im Internet oder in einer Zeitung oder Zeitschrift – gestritten wird. Denn je nach Einordnung der Aussage ergeben sich verschiedene rechtliche Folgen, wie dieser Fall verdeutlicht.

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Besser nicht: Pflichthinweise mit Mouseover-Links „verstecken“

Die Richter beim OLG Frankfurt/Main (Az. 6 W 111/10) mussten sich mit der Frage beschäftigen, ob ein sogenannter Mouseover-Link ausreicht, um rechtlich erforderliche Abgaben, die auf einer eCommerce-Seite notwendig sein können, zu erfüllen.

Unter einem Mouseover-Link ist ein Tooltip zu verstehen, der aber erst gezeigt wird, wenn man mit dem Cursor über den Link kommt. Erst in diesem Moment erscheint das Pop-up.

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Illegale Software auf Dienst-Laptop ist Kündigungsgrund

Viele Arbeitnehmer bekommen von Ihrem Arbeitgeber Dienst-Handys oder Dienst-Laptops zur Verfügung gestellt. Klar ist, dass diese überlassenen Gegenstände nur für Arbeitszwecke verwendet werden dürfen, solange der Arbeitgeber nicht ausdrücklich Ausnahmen für die Nutzung einräumt.

Der Fall

Das Oberlandesgericht Celle (9 U 38/09) hatte über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung zu entscheiden. Der Arbeitnehmer hatte sich auf dem Dienst-Notebook wissentlich Hacker-Software installiert. Durch diese Software hatte der Mitarbeiter die Möglichkeit, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder Passwörter anderer Rechner zu knacken.

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