Neu im Programm: Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht

Erntedank mal anders: Nach vielen Fortbildungsstunden, Prüfungen und dem Zulassungsverfahren mit der Rechtsanwaltskammer wurde mir nun erfreulicher Weise der zweite Fachanwaltstitel verliehen: Neben dem Fachanwalt für IT-Recht steht nun auch der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

 

Wie bei allen Fachanwaltstiteln, muss ein Lehrgang von 120 Stunden mit entsprechenden Klausuren als Leistungskontrollen erfolgreich abgeschlossen werden. Zudem müssen dann beim Urheber- und Medienrecht praktische Kenntnisse in Form von bearbeiten Fällen aus den folgenden Gebieten nachgewiesen werden:

 

  • Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
  • Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht,
  • Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
  • Rundfunkrecht,
  • wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,
  • Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
  • Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

 

Aufgrund einiger Schnittpunkte zwischen dem IT-Recht und dem Urheber- & Medienrecht ergänzen sich beide Bereiche ideal und zeigen damit die Spezialisierung für den weiteren Bereich des digitalen Medienrechts. Daher freue ich mich, dass nun diese zweite Säule meiner rechtlichen Tätigkeit mit einem Fachanwaltstitel flankiert wird.

 

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