Frag den Lawbster!

Manche Rechtsfragen sind zu „klein“ um deswegen extra einen Anwalt zu beauftragen. Und oft bieten diese Fragen auch nicht ausreichend Stoff, um darüber einen Blogbeitrag zu schreiben. Daher ist es an der zeit für ein neues Format: Frag den Lawbster!

 

Hinter diesem dämlichen Titel hatte ich folgendes angedacht:

Ihr schickt mir eure Fragen aus dem Bereich des IT- & Onlinerechts, Urheberrechts, Medienrechts, E-Commerce, Wettbewerbrechts, Social Media Rechts, usw.

Sobald dann 5 brauchbare Fragen zusammen gekommen sind, werde ich diese in einem Blogbeitrag beantworten. Um es zu verdeutlichen, wie die Sache aussehen kann, sind dies  mögliche Kategorien, die dann als Beiträge erscheinen können:

 

Gerne könnt ihr mir natürlich auch Vorschläge zu weiteren Kategorien mit den entsprechenden Fragen zusenden.

 

Das sind die Regeln:

  1. Es werden keine konkreten Fälle bearbeitet.
  2. Die Auswertung und Beantwortung der Fragen erfolgt anonym, euer Name taucht also nirgendwo auf.
  3. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eure Fragen berücksichtigt oder beantwortet werden.
  4. Die Fragen sollten in einem kleineren Rahmen beantwortbar sein und im weitesten Sinne unter den Bereich IT-Recht und Medienrecht fallen.
  5. Die Blogbeiträge erscheinen in loser Reihenfolge immer dann, wenn es passt.
  6. Eure Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet.
  7. Jeder, der eine Frage einsendet nimmt an einer Verlosung über eine Heizdecke teil. 🙂

 

Also, ich freue mich über eure Rückmeldungen und Fragen per E-Mail .

 

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  1. Pingback: Fragen rund ums IT-Recht › Nicht spurlos

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