Kündigungsgrund – Private Internetnutzung am Arbeitsplatz mit pornografischem Bezug

Zu dem Konflikt der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt es viele Gerichtsentscheidung. Es wurde auch bereits auf die Notwendigkeit einer vertraglichen Vereinbarung der Privatnutzung hingewiesen.

Bei der unerlaubten privaten Nutzung kommt dem Surfen auf pornografischen Seiten eine besondere Bedeutung zu. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass das Herunterladen von erheblichen Daten von pornografischem Material einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt. Der Hintergrund ist dazu, dass

  • nicht nur die Arbeitszeit für private Zwecke verwendet wird, sondern auch, dass
  • neben der Gefahr von Viren und der Belastung der Internetverbindung,
  • diese pornografischen Inhalte den Eindruck erwecken können, dass in dem Unternehmen nicht nur die Arbeit sondern auch die Pornografie im Vordergrund stehe.

So liegt eine Rufschädigung des Arbeitgebers vor, wenn umfangreich und fast täglich pornografische Internetseiten aufgerufen werden (BAG, Urteil v. 27.4.2006 – 2 AZR 386/05). Aus diesem Grund kann die vermehrte Nutzung dieser Seiten und ein entsprechendes Downloadverhalten ein Grund zur (außerordentlichen) Kündigung des Arbeitnehmers sein.

Sollte sowohl ein Arbeitgeber oder ein Arbeitnehmer mit einer Auseinandersetzung dieser Art betroffen sein, so ist eine juristische Prüfung des Sachverhalts empfehlenswert. Denn Gerichte haben mehrfach entschieden, dass es bei Vorfällen dieser Art stets auf den Einzelfall ankommt (z.B. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.12.2003 – 4 Sa 1288/03; ArbG Düsseldorf, Urteil v. 29.10.2007 – 3 Ca 1455/07). Das bedeutet, dass nicht alleine das Surfen mit pornografische Bezug ein außerordentlicher Kündigungsgrund darstellt. Hier ist jeder Fall im Einzelnen zu betrachten.

1 Kommentar Schreibe einen Kommentar

  1. Ich finde da viel Heuchelei dabei. Wenn der Arbeitgeber nicht will, dass auf Seiten, gleich welcher Art vom Firmennetz aus Zugriff genommen werden, dann soll er sie sperren (Stichwort: bluecoat) oder das Internet für seine Mitarbeiter ganz sperren und gut ist es.

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