Tiere und das Urheberrecht

Letzte Woche habe ich durch die freundliche Vermittlung vom Kollegen Hoesmann an einer Podiumsdiskussion im Haus der Kulturen der Welt in Berlin teilgenommen.

Das Thema war so… speziell, dass sich eine Aufbereitung im Blog anbietet. Es ging im Wesentlichen um das Urheberrecht und rauchende Elefanten.

Ausstellung ‚Animusmus‘

Die Ausstellung ‚Animusmus‘ drehte sich um die Verbindung von Kunst und Natur. Im Rahmen dieser Ausstellung war dann die oben angesprochene Diskussion, bei der ich die rechtliche Seite beleuchtet habe zu der Frage „Wie kann ‚Nicht-Menschliches‘ in die Kulturpraxis einbezogen werden?“.

Hört sich erst mal wenig juristisch an. Aber Kern der Diskussion war ein besonderer Gerichtsfall von 1967. Damals hat die die Tiertrainerin Monika Holzmüller den Fernsehsender WDR verklagte, da der Sender Ausschnitte eines Auftrittes mit dem Elefanten Moni zeigte. Während dieser Vorstellung stellte Holzmüller den Elefanten Moni als ihre Tochter vor und ließ das Tier Fragen beantworten und einfache mathematische Aufgaben lösen indem das Tier das Ergebnis mit einem im Rüssel gehaltenen Hammer auf eine Tischplatte klopfte sowie ließ es Champagner trinken und Zigaretten rauchen. Die Tiertrainerin behauptete, dass der WDR ihr Urheberrecht auf die Schau mit dem dressierten Elefanten verletzt habe.

Der kurios wirkende Fall stellt also die Fragen auf, ob urheberrechtlich geschützte Kunst durch Tiere möglich ist oder ob schützenswerte Darstellungen mit Tieren denkbar sind.

Tiere & Urheberrecht

Was die Schutzfähigkeit von tierischen Werken betrifft, ist das Urheberrecht sehr klar: Es muss ich um eine menschliche Leistung handeln. Das bedeutet, dass z.B. von Tieren gemalte Bilder nicht über das Urheberrecht geschützt werden können.

Bleibt die Frage, ob „Kunst mit Tieren“ möglich ist. Die Grenze zwischen bloßem Training und kreativer Leistung ist dabei nicht immer leicht zu ziehen.

Das Landgericht München (LG München UFITA Bd. 54 (1969), 323) hat damals in diesem gewichtigen Fall entschieden, dass keine Urheberrechtsschutzfähigkeit an dem Elefantenauftritt vorliegt. Nach Ansicht der Richter genügte die Aufführung nicht den Mindestanforderungen pantomimischer Werke. Vor allem fehle es bei der Elefantendressur an dem Ausdruck des menschlichen – und nicht des tierischen – Körpers. Die  „bemerkenswerte Dressurleistung“ reichte dem Gericht nicht, um eine eigenschöpferische Leistung der Elefantentrainerin zu bejahen.

Choreographischer Kunst fällt damit nicht unter den urheberrechtlichen Schutz, solange die tierische Darbietung der wesentliche Schwerpunkt der Aufführung ist.

Bei Auftritten und Darbietungen reicht aber allein die Unterscheidung Mensch/Tier nicht aus, um Urheberrechtsschutz zu bejahen. Erforderlich ist stets der Ausdruck von Gefühlen und Gedankeninhalt mittels Körpersprache. Mit diesem Thema beschäftigte sich kürzlich Kollege Hoesmann in seinem Beitrag Urheberrecht und Choreografie.

Das bedeutet, dass auch für die Zirkuskollegen des Elefanten wie Artisten, Clowns oder Zauberkünstler Ähnliches gilt: Artistische, körperliche Leistung reichen nicht alleine aus, um urheberrechtliche Werk der Tanzkunst zu sein.

3 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Habe ich das richtig verstanden, das die aufwändige Dressur des Elefanten nicht ausreicht für einen Urheberrechschutz, weil der Elefant zu wenig kann oder weil der Domteur zu wenig der Kunst beiträgt und nur „sein Ding durchzieht“ ?!?!

    Danke für deine Mühe!

  2. Hallo Carl,
    an dem Elefant liegt es sicher nicht. 🙂
    Zum einen hat das Gericht gesagt, dass Tiertraining mehr „Arbeit“ als „Kunst“ ist.
    Zum anderen liegt der Fokus bei der Performance auf dem Elefanten. Die menschlichen Ausdrucksformen liegen dahinter zurück. Wenn jetzt die Tiertrainerin mit dem rauchenden Elefanten getanzt hätte (was für eine Vorstellung!), läge die Sache vielleicht wieder anders. Denn dann hätten wir auch eine kreative Leistung eines Menschen.
    Beste Grüße

  3. Danke für den interessanten Artikel! So hatte ich das noch nicht gesehen.
    Wer weiß was passiert wäre, wenn die Leistung eines Tieres als Kunst anerkannt worden wäre!? Möglicherweise hätte ein solches Urteil die Türen geöffnet für tausende Tierbesitzer (privat, Zoo, Zirkus usw.) die sonst versucht hätten einen Gebrauchsmusterschutz auf ihren Fiffi anzumelden, um dann jeden anzuzeigen, bei dem gerade sein Hündchen durchs Bild läuft.
    Schon ein etwas abstruser Gedanke, doch wer weiß, wozu das noch geführt hätte.

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