Nicht bloß Spielerei: Verstöße gegen Creative Commons-Lizenzen haben rechtliche Konsequenzen

Creative Commons, was so viel heißt wie „kreatives Gemeinschaftsgut“ ist ein Lizenzmodell, welches das Ziel verfolgt, kreative Werke auf eine einfache sowie schnelle Art und Weise auszutauschen.

Gerichtliche Entscheidungen zu dieser Thematik sind selten, da vermutlich bei den Urhebern, die ihre Werke unter der Creative Commons-Lizenz verbreiten, die Schwelle relativ hoch ist, rechtlich gegen die lizenzwidrige Nutzung der Werke vorzugehen.

Nun hat sich das Landgericht Berlin vor einiger Zeit mit der Wirksamkeit der Creative Commons Lizenzen befasst (Beschluss vom 8.10.2010 – 16 O 458/10), die Entscheidung ist aber erst kürzlich veröffentlicht worden. Das Gericht untersagte die Verwendung eines Fotos unter einer Creative Commons-Lizenz, da entsprechende Angaben zu Urheber und Lizenz fehlten.

Sinn und Zweck von Creative Commons

Creative Commons (abgekürzt „CC)“ wurden entwickelt, um die Nutzung von kreativen Inhalten zu beschleunigen und zu vereinfachen. Als Teil des „Social Webs“ ist es durchaus üblich, mit der Verwendung einer Creative Commons-Lizenz zu verdeutlichen, dass man sich für Open Access und damit für freien Zugang zu geistigem Eigentum einsetzt.

Bei den Creative Commons-Lizenzen handelt es sich um standardisierte Lizenzverträge, die von der Creative Commons-Organisation kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Diese Verträge ermöglichen es, beispielsweise eine Lizenz für die Nutzung des eigenen Fotos nach dem Baukastenprinzip zusammen zu stellen. Statt also mit jedem Interessenten, der das Foto nutzen möchte, einzeln zu verhandeln, kann sich der mögliche Nutzer die Lizenz anschauen und weiß, was er darf und was nicht.

Die Entscheidung des Landgericht Berlin

Vor dem Berliner Gericht ging ein Fotograf, der eines seiner Bilder unter den Bedingungen der Creative Commons-LizenzAttribution Share Alike 3.0 Unported“ freigegeben hat, gegen einen Nutzer vor, der das Foto ohne die erforderlichen Angaben veröffentlicht hat.

Das Gericht hat dem Fotografen einen Unterlassungsanspruch aus §§ 97 Abs. 1, 19a UrhG aufgrund der unerlaubten Nutzung des Fotos gegen den Verwender zugestanden, da sich der Nutzer nicht an die Vorgaben der vom Fotografen vorgegebenen Lizenz gehalten hat.

In diesem Fall zeigt sich die Gefahr für den Nutzer bei der Verwendung mit Creative Commons lizensierten Inhalten: Die Lizenz endet automatisch wenn ein Lizenzverstoß vorliegt. Das bedeutet, sobald ein Werk nicht unter den genauen Vorgaben der Creative Commons-Lizenz verwendet wird, liegt eine widerrechtliche Nutzung vor, mit der Folge, dass der Urheber einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen den Nutzer hat (sog. „Heimfall“ der Rechte).

Die Verbreitung von Inhalten ohne Berücksichtigung der Creative Commons-Lizenz stellt damit einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und kann abgemahnt werden und Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung, Auskunft, Rückruf gegen den Nutzer auslösen.

Fazit

Die Entscheidung zeigt, dass man bei der Verbreitung seiner Inhalte unter CC-Lizenzen nicht auf seine Rechte aus dem Urheberrecht verzichtet. Es entsteht damit für die Urheber mehr Klarheit dahingehend, dass Creative Commons nicht bedeutet, dass sämtliche Rechte aus der Hand gegeben werden.

Auch für Nutzer von Creative Commons-Inhalten wird deutlich, dass die Vorgaben der Lizenzgeber ernst zu nehmen sind und der Verstoß gegen die Lizenzbedingungen rechtliche Konsequenzen haben kann. Daher sollte man sich strikt an die Vorgaben des Lizenzgebers halten und Creative Commons nicht als Einladung missverstehen, sich bei kreativen Inhalten wahllos bedienen zu können.

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Hallo!

    Interessanter Artikel, auch wenn schon etwas älter.

    Kurioserweise wird der umgekehrte Fall nicht behandelt und es gibt anscheinend niemanden der dahingehend Auskunft erteilen kann.

    Beispiel:
    Sie suchen z.B auf Soundcloud Musik, welche mit CC gekennzeichnet ist und freigegeben ist zur kommerziellen Nutzung. Ebenfalls fertigen Sie ein Screenshot an, der beweist, dass Sie berechtigt sind die Musik z.B auf YouTube auch kommerziell zu nutzen, wenn Sie korrekt den Herausgeber verlinken incl. seiner Profile.

    Nun ist es kein Einzelfall sondern (auch mir) tatsächlich in der letzten Zeit viele Male passiert, dass der Artist, der erst unter CC Kommerzielle Nutzung erlaubte, nun einfach seine Lizenzangabe löscht oder in nicht kommerziell umwandelt, oder sie einfach auf CC belässt aber einfach ignoriert.

    Dann schließt er sich verschiedenen „Networks“ oder Firmen an wie z.B Repost Network und alle die jemals diesen Track auf YouTube verwendet haben, bekommen einen Copyright Claim und der „Künstler“ kassiert nun fleißig.

    Sie haben zwar den Nachweis, dass es CC war und sie es kommerziell verwenden dürfen, aber was nun?

    1. Soundcloud sagt, es ist den Künstlern überlassen, sie überwachen das nicht.
    2. Die Firma, die für den Artist Videos „claimen“ lässt antwortet, wir machen das im Auftrag des Künstlers, verhandeln sie eine andere Lizenz mit diesem.
    3. Der Künstler blockt sie sofort, wenn sie ihn darauf ansprechen oder einen Kommentar posten.
    4. Der CC Support antwortet, wir können leider keine rechtlichen Hinweise oder Beratungen durchführen.
    5. Einen Widerspruch gegen den Copyright Claim würde nicht YouTube erhalten sondern das entsprechende Netzwerk.

    Was zeigt das ganze? CC ist eine trügerische Sicherheit und KEINER hilft einem.
    Man kann sich in keinster Weise darauf verlassen.

    Vielleicht wäre diese Thematik mal ein interessanter Ansatzpunkt für einen Artikel, da viele Künstler nun feststellen, wie leicht man inzwischen unter Nutzung dieser Dienste und Firmen zusätzlich Geld verdienen kann, wenn man inzwischen etwas bekannter ist.
    Dies macht doch das gesamte CC-Modell uninteressant.

  2. Das ist in der Tat ein großes Problem bei CC. Aber mit der Absicherung (Screenshots, etc.) die CC-Lizenzierung nachzuweisen, haben Sie das bestmögliche getan, um Probleme abwehren zu können.

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