Shop-Betreiber müssen auf die Aktualität bei Preissuchmaschinen achten

Wenn ein Betreiber eines Webshops für Seine Waren einen niedrigen Preis ansetzen kann, dann bringt es viele Vorteile, bei Preissuchmaschinen gelistet zu sein. Allerdings zieht dies auch Nachteile mit sich, da der Händler streng darauf achten muss, dass die Angaben bei den Preissuchmaschinen mit den Angaben in dem Webshop übereinstimmen. Dies hat auch der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 123/08) bestätigt und einem Händler einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil bescheinigt, wenn die Angaben abweichen.

Der Fall

Der Händler hatte eine Esspressomaschine auf idealo.de für einen bestimmten Verkaufspreis angeboten, was dazu geführt hat, dass er an erster Stelle für den günstigsten Verkaufspreis stand. Später erhöhte der Händler den Preis in seinem Shop. Aber die Änderung auf der Preissuchmaschine wurde mit einer Verzögerung übernommen, mit der Folge, dass der Preis in dem Shop höher war, als in der Suchmaschine. Zwar hatte der Händler die Erhöhung des Preises der Suchmaschine mitgeteilt, aber die Umsetzung bei idealo.de erfolgte zeitlich verzögert.

Das Urteil

Die Richter sahen darin einen Fall von irreführende Werbung als gegeben an. Der Internetnutzer, so das Gericht, gehe davon aus, dass die Angaben in der Suchmaschine mit dem tatsächlichen Verkaufspreis übereinstimmen. Steht der Händler in der Preissuchmaschine also an erster Stelle, dann handelt er wettbewerbswidrig, wenn er diese Ware für einen viel höheren (hier 37 €) Verkaufspreis anbiete.

Fazit

Das Urteil bringt den Händler in eine Zwickmühle: Denn er ist abhängig von der Umsetzungsgeschwindigkeit von Aktualisierungen der Preissuchmaschinen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist es den Händlern zuzumuten, die Preise in ihrem Webshop erst anzupassen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird.

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