Social Media-Guidelines: Leitplanken für die digitale Kommunikation

Die AUSSCHNITT Medienbeobachtung ist ein Anbieter im Markt der Medienbeobachtung und MedienResonanzAnalyse (zur Website). Auch dieses Jahr hat das Unternehmen öffentlich verfügbare Social Media-Guidelines analysiert. Dazu hat man sich 132 deutsch- und englischsprachige Social Media-Guidelines vorgenommen.

 

Die Studie bietet eine Übersicht der inhaltlichen Ausgestaltung von Social Media Guidelines, der Haltung von Unternehmen gegenüber Social Media und den Handlungsspielräumen, die sie ihren Mitarbeitern gewähren.

 

Teil der Studie ist ein kurzes Statement von mir zur rechtlichen Seite von Social Media Guidelines. Wenig überraschend plädiere ich aus Sicht des Unternehmens für die Nutzung einer entsprechenden Guideline.

Des Weiteren berichtet Thomas Zimmerling, Senior Manager bei Jack Wolfskin, von den Erfahrungen, die der Outdoor-Hersteller durch die Einführung von Social Media-Guidelines sammeln konnte. Ferner wirft Mario Sixtus die grundlegende Frage auf, ob derartige Verhaltensregeln wirklich erforderlich sind.

 

Die Studie gibt es kostenfrei zum Download und bietet meines Erachtens einen guten Überblick über die aktuelle Lage. Ich war z.B. überrascht, dass nur ein Fünftel aller Arbeitgeber bei Nichtbeachtung der Social Media-Guidelines (auch rechtliche) Konsequenzen androht.

 

Alle Ergebnisse und Erläuterungen der Studie können hier nachgelesen werden: www.ausschnitt.de/socialmediaguidelines

 

Der Download zur Infografik: www.ausschnitt.de/socialmediainfografik

1 Kommentar Schreibe einen Kommentar

  1. Ich persönlich finde diesen Überblick gut, bin aber nicht ganz begeistert von dem
    „Ich war z.B. überrascht, dass nur ein Fünftel aller Arbeitgeber bei Nichtbeachtung der Social Media-Guidelines (auch rechtliche) Konsequenzen androht.“
    Statement. Ich finde wir brauchen nicht noch mehr Gängelung und Richtlinien, sondern Firmen die Ihren Mitarbeitern endlich mal wieder Freiheiten und Handlungsspielräume statt ständiger Kontrollen und Strafandrohungen geben.
    LG Simone

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