Streitwert bei Auseinandersetzungen um Äußerungen im Internet

Das Internet ist aufgrund seiner vermeidlichen Anonymität ein Sammelbecken für Beleidigungen, Schmähungen und harsche Kritik. Äußerungen, die die gesetzlichen Grenzen überschreiten, führen oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen, mitunter auch vor Gericht.

Dieser Beitrag soll erklären, welche Faktoren für die Streitwerte bei derartigen Auseinandersetzungen herangezogen werden. Die nachfolgende und nicht abschließende Übersicht soll zudem einen groben Querschnitt über gerichtliche Entscheidungen geben, bei denen im weitesten Sinne um Aussagen gestritten wurde.

Bedeutung des Streitwertes

Die Einordnung der Höhe des Streitwertes ist vor allem dann wichtig, wenn man das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens ausloten möchte. Denn der Streitwert ist ausschlaggebend für die Höhe der Gerichtskosten und der Anwaltskosten. Auch bei vorgerichtlichen Abmahnungen wird der Streitwert herangezogen, wenn dem Abgemahnten die Anwaltskosten der Abmahnung auferlegt werden sollen.

Zur Bestimmung des Streitwertes ist in erster Linie wesentlich, welchen Umfang die Äußerung im Internet hatte. So z.B. wie oft eine Beleidigung in einem Internetforum abgerufen wurde und ob die Äußerung konkrete Folgen mit sich gebracht hat. Eine Beleidigung in einem kleinen Internetforum, in dem der Beitrag nur 60 Mal angeklickt wurde, hat weniger Folgen, als eine Beleidigung ein einem hoch frequentierten Forum.

Übersicht der Streitwerthöhen

LG Hamburg (Az. 325 O 85/09), Streitwert: 7.500

OLG Düsseldorf (Az. 15 U 21/06), Streitwert: 7.000 €

OLG Düsseldorf (Az. 15 U 180/05), Streitwert: 15.000 €

OLG Zweibrücken (Az. 4 U 139/08), Streitwert: 3.000 €

LG Köln (Az. 28 O 189/08), Streitwert 10.000 €

LG Hamburg (Az. 325 O 316/09), Streitwert: 17.000 €

LG Duisburg (Az. 10 O 350/07), Streitwert: 28.000 €

LG Berlin (Az. 21 O 407/09), Streitwert 20.000 €

Streitwerte von 40.000 € und mehr sind in diesem Bereich lediglich im gewerblichen bzw. wettbewerbsrechtlichen Bereichen zu finden (vgl. OLG Hamburg, Az. 3 U 211/02, 40.000 €).

Fazit

Die Auflistung zeigt, dass die Gerichte mehrere Faktoren bei der Streitwertbestimmung berücksichtigen. Um die finanziellen Folgen eines Gerichtsverfahrens abzuschätzen, sollte also vor dem Verfahren eine gründliche Analyse erfolgen.

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