Der Anspruch auf Gegendarstellung im Presserecht

Schon im römischen Recht galt der Grundgedanke, dass alle Parteien vor Gericht angehört werden müssen. „Audiatur et altera pars“- auch der andere Teil soll angehört werden. Ein Grundsatz, der noch heute die verschiedenen Rechtsgebiete prägt. … Weiterlesen →

Dieser Beitrag wird Sie zu Tränen rühren!

Oder vielleicht auch nicht. Aber er wird Ihnen auf jeden Fall den Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung aufzeigen und verdeutlichen wie wichtig es ist, diese Differenzierung für Beiträge in Presse und Internet zu berücksichtigen.