Der Anspruch auf Gegendarstellung im Presserecht

Schon im römischen Recht galt der Grundgedanke, dass alle Parteien vor Gericht angehört werden müssen. „Audiatur et altera pars“- auch der andere Teil soll angehört werden. Ein Grundsatz, der noch heute die verschiedenen Rechtsgebiete prägt. … Weiterlesen →