500 EUR Vertragsstrafe für Spam-Mail nach Unterlassungserklärung
Wir hatten schon öfters über die Fallkonstellation gesprochen, wonach die Abgabe einer Unterlassungserklärung oftmals die rechtliche Folge von unerlaubter E-Mail-Werbung ist.
Nun berichtet der shopbetreiber-blog.de von einer Entscheidung, in der ein Gericht den Fall beurteilen musste, wonach ein Unternehmen nach einer bereits abgegebenen Unterlassungserklärung erneut eine Spam-E-Mail an den ursprünglichen Empfänger gesendet hat und sich die Beteiligten über die Höhe der Vertragsstrafe gestritten haben.
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