Kommt mit großen Schritten:
Das Verbraucherrechts-Update für Webshops

E-Commerce Anbieter, die sich noch nicht mit der EU-Verbraucherrechtsrichtline befasst haben, bleibt nicht mehr allzu viel Zeit. Am 13.06.2014, 0:00 Uhr, wird das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft treten. Die Veränderungen, die das Gesetz verlangt, zwingen alle Online-Händler zum Handeln, die Ihre Waren und Leistungen auch Verbrauchern anbieten. 

 

 

Widerrufsbelehrung, Rücksendekosten, Ablauf eines Widerrufes

Viele Punkte ändern sich durch die Gesetzesänderung. Die wichtigsten kreisen rund um die Widerrufsbelehrung. Neu ist aber auch ein Muster-Widerrufsformular, das dem Verbraucher zu Verfügung gestellt werden muss. Zu diesem Themenkomplex habe ich einen Beitrag auf Gründerszene veröffentlicht:

Neues Widerrufsrecht zwingt Webshops zum Handeln

 

Neu beim Widerruf ist, dass nun der Verbraucher die Kosten der Rücksendung der Ware trägt, worüber der Händler aber vorab informieren muss. Dies kann dann z.B. bei Speditionsware zum Problem werden, denn der Händler muss darauf hinweisen, wenn der Rückversand nicht mit einem Standardversand möglich ist und welche Kosten dann entstehen.

 

Sonderfall: Digitale Inhalte oder Dienstleistungen

Beim Herunterladen oder Streamen von Angeboten gibt es gesonderte Informationspflichten, die erfüllt werden müssen. Diese betreffen unter anderem die wesentlichen Eigenschaften (Funktionsweise) der Leistung und Kontaktinformationen des Anbieters.

 

Ebenfalls muss der Verbraucher konkret darauf hingewiesen werden, dass sein bestehendes Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrags erlischt.

 

Weiterführende Links

Neben einer Vielzahl von Informationen, die es im Netz zur neuen Richtlinie gibt, empfehle ich vor allem die folgenden Seiten:

 

 

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