Basics: Die Einstweilige Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Persönlichkeitsrecht

Eine einstweilige Verfügung ist im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Urheber- und Persönlichkeitsrecht ein häufig aufkommendes Gerichgtsverfahren, das einige Besonderheiten mit sich bringt. In diesem Blogbeitrag soll dieses gerichtliche Verfahren erklärt werden.

Was ist eine Einstweilige Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Anordnung und ergeht in einem gerichtlichen Einstweiligen Verfügungsverfahren. Sie soll vorläufig (daher „einstweilig“) in Fällen von besonderer Dringlichkeit einen Anspruch sichern. Meist ist zuvor eine Abmahnung erfolglos gewesen oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert worden.

Wann ist die Einstweilige Verfügung sinnvoll?

Entdeckt beispielsweise ein Urheber seine eigene Fotografie im Internet die ohne sein Einverständnis veröffentlicht wurde, kann er diese Rechtsverletzung schneller stoppen als durch die Einleitung eines regulären Gerichtsverfahrens.

Denn mit einem Urteil, das aus einem regulären Hauptsacheverfahren ergeht, ist meist erst nach mehreren Monaten zu rechnen. Deshalb ist es sinnvoll, in einem schnellen einstweiligen Verfügungsverfahren zumindest vorläufig einen Unterlassungsanspruch zu sichern. Dies im oftmals auch ohne vorherige mündliche Verhandlung.

Wird der Beschluss gerichtlich erlassen und dem Antragsgegner ordnungsgemäß zugestellt, ist der Unterlassungsanspruch dahingehend gesichert, dass der Gegenseite der Rechtsverstoß (z.B. Nutzung der Fotos) so lange untersagt wird, bis das Gericht die einstweilige Verfügung nicht endgültig aufhebt.

Was muss bei einem Antrag auf einstweilige Verfügung beachtet werden?

Da die einstweilige Verfügung nicht automatisch, sondern auf Antrag des Anspruchstellers ergeht, wird zunächst ein Hauptantrag gestellt. Darin wird der Verfügungsanspruch und der Verfügungsgrund vom Antragssteller glaubhaft gemacht (zu diesen beiden Punkten weiter unten mehr).

Nach § 253 Absatz 2 ZPO muss der Inhalt des Antrags bestimmt genug sein. Das heißt, die Rechtsverletzung muss genau benannt werden. Gerade bei Unterlassungsklagen sollte zusätzlich die Androhung eines gerichtlichen Ordnungsgeldes in Höhe von maximal 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, beantragt werden um sicher zu gehen, dass die Gegenseite die Rechtsverletzung bis auf Weiteres stoppt.

Was kann Gegenstand eines Verfügungsanspruchs sein?

Gegenstand eines Verfügungsanspruchs ist meist die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs. D.h. es soll eine Bestimmte Handlung unterlassen werden – beispielsweise die Nutzung eines Fotos oder die wettbewerbswidrige Maßnahmen im E-Commerce.

Es können aber noch andere Ansprüche, wie beispielsweise Beseitigungs-, Auskunfts-, Gegendarstellungs– oder Feststellungsansprüche geltend gemacht werden.

Was ist ein Verfügungsgrund?

Ein Verfügungsgrund liegt nur vor, wenn die Sache eilbedürftig ist. Eilbedürftig ist die Sache, wenn die andauernde Rechtsverletzung dem Antragssteller insoweit nicht zugemutet werden kann, als dass er sie so lange duldet, bis der Anspruch in einem regulären Hauptsacheverfahren durchgesetzt wird. Keine Eilbedürftigkeit liegt hingegen vor, wenn die Rechtsverletzung dem Antragssteller schon mehrere Monate bekannt war oder wenn der Antragssteller das Verfahren selbst nur zögerlich vorantreibt.

Die Eilbedürftigkeit wird regelmäßig gemäß § 12 Absatz 2 UWG vermutet. Das heißt, der Antragsgegner muss die mangelnde Eilbedürftigkeit nachweisen. Ob diese Vermutungsregel nur für Wettbewerbssachen gilt oder nicht, ist strittig, deshalb wird empfohlen, die Eilbedürftigkeit außerhalb des Wettbewerbsrechts grundsätzlich immer glaubhaft zu machen.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es auf den Erhalt einer Einstweilige Verfügung?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf den Erhalt einer einstweiligen Verfügung zu reagieren.

Ist eine einstweilige Verfügung wirksam zugestellt worden, kann der Antragsgegner Widerspruch einlegen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder Abschlusserklärung abgeben, außerdem einen Kostenwiderspruch erwirken, einen Antrag auf Aufhebung der Hauptsacheklage oder auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung stellen, je nachdem, ob die einstweilige Verfügung zu Recht erlassen wurde oder nicht.

Fazit

Wenn ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet wurde, muss schnell reagiert werden.

Gerade innerhalb des gewerblichen Rechtsschutzes kann ein solches Verfahren für den Antragsgegner mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden sein. Deshalb ist dringend anzuraten, sich sofort nach Erhalt des Unterlassungsbegehrens rechtlich beraten zu lassen.

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