Dabei handelt es sich um eine vorläufige gerichtliche Anordnung. Sie wird dann beantragt, wenn ein „normales“ Gerichtsverfahren zu lange andauert. Entscheidungen des Gerichts können bei Verfügungsverfahren durch Widerspruch bzw. Berufung angegriffen werden.
Synonyms:
Einstweilige Anordnung, Verfügungsverfahren
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