- AbmahnungEine rechtliche, unbedingte Aufforderung, eine bestimmte Handlung zu tun oder zu unterlassen. Aus der Abmahnung muss sich eindeutig ergeben, was der Empfänger der Abmahnung unterlassen soll. Wird üblicherweise durch Rechtsanwaltskanzleien ausgesprochen und ist mit Anwaltskosten und oft auch Schadensersatzansprüchen verbunden. Eine Abmahnung kann auch per E-Mail ausgesprochen werden.
- AGBBei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) handelt es sich um Vertragstexte, die für eine Vielzahl für Verträge vorformuliert sind. Um AGB in den Vertragstext einbeziehen zu können, bedarf es einen ausdrücklichen Hinweis bei Vertragsschluss durch den Verwender, einer zumutbaren Kenntnisnahme und des Einverständnisses der anderen Partei. Es gibt viele gesetzliche Bestimmungen, die vor allem Verbraucher gegen extrem nachteilige und irreführende AGB-Klauseln schützen.
- Black ListAm Ende des UWG findet sich eine so genannte „Schwarze Liste“ (Blacklist). In dieser werden 30 wettbewerbsrechtliche Verhaltensweisen aufgelistet, die immer als unlauter einzustufen sind. Dieses Verhalten ist nach der Liste damit per se unlauter. Damit muss das UWG nicht mehr durch die Gerichte interpretiert werden, wenn einer der 30 Fälle betroffen ist.
- Creative CommonsCreative Commons (CC) ist eine gemeinnützigen Gesellschaft, die Lizenzverträge für die Freigabe von Werken unter bestimmten Voraussetzungen erstellt. Durch diese Lizenzverträge sollen Urheber auf einfache Weise Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können, ohne dass eine Kontaktaufnahme erforderlich ist. Die ko
- DatenschutzerklärungDie Datenschutzerklärung (oder Datenschutzhinweis) klärt den Besucher einer Website oder einer Applikation darüber auf, welche Daten der Anbieter während der Nutzung der Anwendung oder Website sammelt. Soweit bestimmte personenbezogene Daten erhoben und ggf. weitergegeben werden, ist eine Dateneinwilligung erforderlich, die vom Nutzer der Seite bestätigt werden muss.
- DatenschutzrechtDas Datenschutzrecht befasst sich mit dem rechtlichen Umgang von Daten. Schutzgut der mit dem Datenschutz befassten Gesetze ist die Privatsphäre.
- Einstweilige VerfügungDabei handelt es sich um eine vorläufige gerichtliche Anordnung. Sie wird dann beantragt, wenn ein „normales“ Gerichtsverfahren zu lange andauert. Entscheidungen des Gerichts können bei Verfügungsverfahren durch Widerspruch bzw. Berufung angegriffen werden.
- ImpressumDas Impressum ist eine Herkunftsangabe in den Medien. Eine andere Bezeichnung ist daher auch "Anbieterkennung". Es ist online vor allem bei "eigenen Angeboten" erforderlich, die gewerblich oder redaktionell genutzt werden. Das sind neben Websites für allem auch Social Media Kanäle, wie Facebook, Twitter und Google Plus.
- LizenzEine Lizenz ist die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten an geistigem Eigentum. Sie gestattet im Urheberrecht den Inhaber der Lizenz mit dem Werk etwas zu machen (wirtschaftlich nutzen, veröffentlichen oder verändern des Werkes).
- MarkenrechtDas Markenrecht dient dem Schutz von sog. Zeichen (meist Namen und Logos aber auch Farben, Töne, etc.) von Unternehmen und Produkten. Es ist ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. Kern des Markenrechts ist das Markengesetz (MarkenG).
- MeinungsäußerungEine Meinung ist grundgesetzlich durch die Meinungsfreiheit geschützt. Sie umfasst Werturteile und ist anders als die Tatsachenbehauptung nicht zwingend dem Beweis zugänglich. Gegen eine Meinungsäußerung kann vorgegangen werden, wenn diese beleidigend ist.
- notice-and-take-downDas „notice-and-take-down-Prinzip" besagt, dass ein Provider (=Anbieter von Inhalten), der Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erhält (notice), unverzüglich handeln und den Inhalt entfernen (take down) muss, um ansonsten einer eigenen Haftung zu umgehen.
- NutzungsbedingungenRegeln, die für eine Internet-Community (z. B. Forum) notwendig sind, um die vertragliche Beziehung zwischen dem Forenbetreiber und den Forennutzern eindeutig zu gestalten.
- NutzungsrechtDas Nutzungsrecht kann anders als das Urheberrecht weiter gegeben - also übertragen - werden. Der Inhaber eines Nutzungsrechts kann ein Werk entsprechend verwenden, also z.B. veröffentlichen. Das Nutzungsrecht kann inhaltlich, zeitlich und räumlich beschränkt werden. Der Urheber kann auch Rechte für zukünftige, noch unbekannte Nutzungsarten einräumen.
- PreisangabenverordnungDie Preisangabenverordnung (PAngV) bestimmt, dass bei der Werbung mit Preisen gegenüber Verbrauchern geworben wird, diese Preisangabe alle wesentlichen Bestandteile enthalten müssen (z. B. Mehrwertsteuer). Das Gesetz dient damit dem Verbraucherschutz.
- PAngVDie Preisangabenverordnung (PAngV) bestimmt, dass bei der Werbung mit Preisen gegenüber Verbrauchern geworben wird, diese Preisangabe alle wesentlichen Bestandteile enthalten müssen (z. B. Mehrwertsteuer). Das Gesetz dient damit dem Verbraucherschutz.
- Rechteinhaber Soweit eine Person oder ein Unternehmen Urheberrechte oder Nutzungsrechte an einem Werk hat, spricht man von dem Rechteinhaber. Oftmals ist es der Schöpfer eines Werkes gemäß §7 UrhG.
- SchöpfungshöheDie Schöpfungshöhe ist die für ein Werk erforderliche gewisse Höhe an Schöpfungsqualität. Diese Qualität wird nur erreicht, wenn das Werk etwas Besonderes, aus der Masse herausstechendes hat. Erst mit Erreichen dieser Schöpfungshöhe ist ein Werk (abgesehen von wenigen Ausnahmen) urheberrechtlich geschützt.
- TatsachenbehauptungDie Tatsachenbehauptung ist Teil des Äußerungsrechts. Darunter versteht man die Verbreitung tatsächlicher Umstände, die beweisbar sind. In Abgrenzung dazu sind Werturteile/Meinungsäußerungen rein subjektive Aussagen. Vorgegangen werden kann vor allem gegen unwahre Aussagen mit ehrverletzendem Charakter.
- TelemediumEin Begriff, den das TMG geprägt hat. Gemeint sind „alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste […] die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen.“
- üble NachredeEine Straftatbestand (§ 186 StGB), der die ehrverletzende Tatsachenbehauptung erfasst. Hierbei müssen jedoch die Tatsachenbehauptungen „nicht erweislich unwahr“ sein. Die Wahrheit muß also nicht bewiesen werden. Notwendig ist, dass der Täter die Unwahrheit über seine Behauptungen kennt.
- UrheberrechtDas Urheberrecht schützt das so genannte geistige Eigentum. Kern des Urheberrechts ist das Urhebergesetz (UrhG).
- Werk