Filmzitate richtig nutzen

Wer urheberrechtlich geschütztes Filmmaterial (Bild, Ton und Text) ganz oder ausschnittsweise für sein eigenes Schaffen nutzen möchte, benötigt dafür die Erlaubnis des Schöpfers. Das ist zunächst der Grundsatz aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Es gibt aber auch Sonderregeln im Gesetz, die von dieser Erlaubnispflicht befreien.

 

Folgende Ausnahmen ermöglichen die Verwendung von Filmszenen im Rahmen trotz des im Urheberrecht genannten Grundsatzes, wonach stest die Erlaubnis der Rechteinhaber erforderlich ist. Über eine Checkliste am Ende des Beitrags kann der richtige Gebraucht von Filmzitaten überprüft werden.

 

Gemeinfreie Werke

Bei Filmen, deren Schöpfer bereits vor (mehr als) siebzig Jahren verstorben sind, ist der Urheberrechtsschutz schlicht und einfach  abgelaufen, sodass diese sogenannten „gemeinfreien Werke“ bedenkenlos ohne Zustimmung zitiert werden können. Dabei ist aber zu beachten, dass nach § 65 Abs. 2 UrhG der Tod des Längstlebenden der folgenden Personen ausschlaggebend ist: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.

 

§ 51 UrhG

Bei allen anderen Filmen ist das Zitieren fremder Werke ohne Erlaubnis (und ohne Vergütung!) des Urhebers nur unter gewissen Voraussetzungen möglich:

 

  • Das eigene Material ist ein selbstständiges neues Filmwerk mit eigenen Inhalten und Aussagen, auch ohne das Zitat.
  • Der fremde Film muss bereits veröffentlicht worden sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er auch im Handel erhältlich gewesen sein musste. Gemäß § 6 Abs. 1 UrhG gilt ein Werk als veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Dabei wird bei einem Filmwerk angenommen, dass es „erschienen“ ist, wenn der Öffentlichkeit eine genügende Anzahl von Vervielfältigungsstücken angeboten wird, was aber bereits bei 8 Filmkopien der Fall sein kann (BGH GRUR Int. 1973, 49).
  • Das Filmzitat muss einen besonderen Zweck verfolgen – nämlich die Erläuterung der eigenen Filminhalte – und darf nicht nur um seiner selbst Willen zu bloßen Unterhaltungszwecken benutzt werden. Obwohl im Einzelfall auch die Verwendung eines Zitats als künstlerisches Mittel zulässig sein kann, soll es prinzipiell dazu dienen,  die eigenen Ansichten des Filmschaffenden zu veranschaulichen und zu verdeutlichen und damit Ausdruck geistiger Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk sein. Die Auseinandersetzung kann dabei sowohl in Form einer positiven oder negativen Kritik, als auch als neutrale Darstellung erfolgen.
  • Die Wiedergabe eines gesamten Filmes in der eigenen Arbeit, das sogenannte „Großzitat“ (§ 51 Ziff. 1 UrhG), ist nur aus wissenschaftlichen Gründen, also zur Erläuterung und Veranschaulichung wissenschaftlicher Erkenntnisse, erlaubt.  Unter wissenschaftliche Erkenntnisse fallen aber nicht nur solche der Wissenschaft  im engeren Sinne, zur Förderung der kulturellen Entwicklung im Allgemeinen sind auch populärwissenschaftliche Werke (z.B. Dokumentarfilme, Fernsehsendungen) hiervon erfasst.
  • Einzelne Filmausschnitte dürfen hingegen als „Kleinzitat“ (§ 51 Ziff. 2 UrhG analog) auch zu anderen, nicht-wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, etwa in Spielfilmen oder Unterhaltungssendungen. Es muss aber immer eine innere Verbindung (d.h. ein besonderer Zweck, s.o.) zwischen dem fremden und dem eigenen Filmmaterial bestehen.

 

Zitierweise

Die Länge des Zitats bestimmt sich anhand seines Aussagezwecks und variiert dementsprechend von Fall zu Fall. Somit gibt es keine festen Vorgaben im Gesetz, sondern entscheidend ist nur die Grenze der Notwendigkeit (Grundsatz: „Nicht länger als nötig“).

 

Inhaltlich darf das Zitat nicht verändert werden, auch nicht minimal oder durch eine Kommentierung (§ 62 UrhG). Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Quellenangabe nach § 63 UrhG, um eine Prüfung des Zitats zu ermöglichen. Bei einem Filmwerk bedeutet dies vor allem die Angabe von Filmtitel, Name des Regisseurs, Produktionsland, Produktionsjahr sowie zitierte Filmminuten mit Sekunden.

 

Checkliste zum richtigen Gebrauch von Filmzitaten

  1.  Ist der Film urheberrechtlich geschützt? (Handelt es sich um altes Material (vgl. § 65 Abs. 2 UrhG), dann ist die Verwendung außerhalb des Zitatrechts möglich.)
  2. Wurde er bereits veröffentlicht? (Falls nicht, kann nicht zitiert werden.)
  3. Dient das Zitat zur Erläuterung und zum Beleg eigener Ansichten und Erkenntnisse oder als künstlerisches Mittel  des eigenen Films? Besteht eine innere Verbindung zwischen dem Zitat und dem eigenen Film?
  4. Ist das Zitat unverändert geblieben?
  5. Wurde die Quelle des Zitats vollständig angegeben?

 

102 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Wie sieht es denn mit Bildzitaten in einer schriftlichen Auseinandersetzung mit dem Werk aus? Darf ich z.B. einen Screenshot aus einem Film auf meinem Blog veröffentlichen, um eine Aussage bezüglich der Bildsprache des Films zu veranschaulichen?

  2. Wie verhält es sich denn mit bekannten Film- und Fernsehzitaten wie z.B. „Er ist tot, Jim!“, „Ich bin Dein Vater!“ oder „Hasta la vista, baby!“, wenn man diese in gedruckter Form (z.B. Postkarten oder T-Shirts) nutzen will, das eigentliche Bild, das von diesem Zitat gegleitet wird, aber nichts mit dem Film zu tun hat (also anstatt des Terminators sieht man einen Mexikaner) ?

  3. Geht es ausschließlich um den Text, dann ist die Frage, ob die jeweiligen „Zitate“ urheberrechtlich geschützt sind.
    Sind sie es nicht, dann spricht nichts gegen eine Nutzung.

  4. Ich drehe gerade als Abschlussarbeit eine Dokumentation über einen Kunstschmied. Unter anderem hat er den Setaufbau in einem deutschen Historienfilm gemacht und tritt als Komparse auf.
    Darf ich die entsprechende Szene, in der mein Protagonist und/oder das Set zu sehen ist, aus dem Spielfilm in meine Dokumentation einbauen?

  5. Hallo, vielen Dank für die Erläuterungen!
    Kann ein Filmzitat als reines Audio-Zitat auch für ein Musik-Stück verwendet werden?
    Wie verhält es sich in diesem Fall?

  6. Ist theoretisch denkbar. Aber da kommt es auf den konkreten Einzelfall an, vor allem, ob die ausreichende „Auseinandersetzung“ mit dem Inhalt gegeben ist.

  7. Hallo Herr Dramburg,
    vielen Dank für das kompakte Angebot an Informationen und die Verweise auf die jeweils betreffenden Gesetze! Eines wird mir durch die Auflistung der Sachverhalte aber noch nicht ganz klar:
    Ist es erlaubt einen Screenshot von einer Film- oder Serienszene in seinem Blog zu posten, wenn der Blog darauf abzielt, die Nutzer zu Affiliate-Partnern weiterzuleiten, die z.B. das in der betreffenden Szene getragene Kleidungsstück zum Verkauf anbieten?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  8. Nein, wenn der Rechteinhaber nicht seine Erlaubnis gegeben hat, dann wäre es eine Urheberrechtsverletzung. Vom Zitatrecht wäre es jedenfalls nicht gedeckt.

  9. Sehr geehrter Herr Dramburg,

    Wie bekomme ich z.B vom ZDF die Genehmigung Filmausschnitte zu verwenden.
    Die Stadt für die ich arbeite vergibt in diesem Jahr den Kunst- und Kulturpreis an einen Bekannten Schauspieler.
    Dazu möchte ich ( das Kulturbüros) gerne einige Ausschnitte aus seinen Filmen zeigen.
    Leider habe ich überhaupt keine Ahnung an wen ich mich da wenden müsste.
    Können Sie mir da irgendwie helfen?
    Vielen lieben Dank vorab für Ihre Mühe
    Lieben Gruß
    Martina Waliczek

  10. Sehr geehr­ter Herr Dramburg,
    ich müsste den urheberrechtlichen Zusammenhang von Film-Zitat und Streaming Video klären. Im Rahmen filmwissenschaftlicher webbasierter Publikationen zeigen wir Filmausschnitte.
    Mit dem neuen HTML5-Video-Standard ist es praktisch unmöglich, den Download und die Weiterverbreitung von Filmausschnitten zu verhindern. Begehen wir durch Verwendung der neuen HTML5-Technik Urheberrechtsverletzung?

  11. Hallo Frau Steininger,
    soweit Ihre Publikation die erforderlichen Nutzungsrechte hat bzw. die Wiedergabe der Ausschnitte urheberrechtlich rechtmäßig ist, kommt es auf die Art der Wiedergabe nicht an.
    TV-Formate können ja auch aufgenommen werden.
    Die Urheberrechtsverletzung begeht evtl. der, der die Ausschnitte dann via herunterlädt.
    Beste Grüße

  12. Sehr geehrter Herr Dramburg,

    ich plane in einem Restaturant ein Filmquiz zu veranstalten, für welches ich unter anderem Filmausschnitte von kurzer Länge (max. 2 min) verwenden will.
    Fällt diese öffentliche Vorführung unter das Zitatrecht (Kleinzitat)?

    Der einzige Punkt der meiner Meinung nach strittig wäre, ist im Urheberrecht §51 der „Belegzweck“? Würde es hierfür ausreichen eigene Kommentare zum Filmausschnitt (Erstellung, Schauspieler, Regisseur etc.) zu ergänzen? Oder bestimmte Stilmittel des Films zu erwähnen? Oder was wäre nötig, damit das rechtlich in Ordnung ist?

    VG
    Nick

  13. Lieber Herr Dramburg.

    Wenn ich ein Musikvideo drehe und in diesem ein paar einzelne Filmszenen zeige, welche zu meiner Musik laufen, dann ist das völlig in Ordnung, wie ich verstanden habe.

    Aber muss ich die Quelle dann unter das Video drunter schreiben? Bzw. währenddessen einblenden?
    Denn es gibt soviele Videos im Netz, die genau das unterlassen haben.

  14. Hallo,
    ob es völlig in Ordnung ist, müsste man prüfen. Wenn die Filmszenen nur Füllmateriel sind, reicht es nicht. Der Song müsste sich konkret mit der gezeigten Szene auseinandersetzen. Wenn es mehrere Filmszenen sind, dann spricht es eher dafür, dass dies nicht vom Zitatrecht gedeckt ist.

  15. Hallo Herr Dramburg,

    ich würde gerne wissen wie man mit Filmzitaten in wiss Vorträgen umgeht. Z.B. an Uni, oder in Bildungswerken (VHS, Kirche) oder als Lehrer. Wenige Minuten Filmsequenzen aus uralten Stummfilmen um 1900 in einem öffentlichen Vortrag über die Geschichte des Films über Labtop und Beamer als Zitate vorführen, dürfte ja mit den Pflichtangaben kein Problem sein. Vor allem wenn nur wenige Sekunden bis 1 min Laufzeit anliegen.

    Aber solche Sequenzen sind oft schwer zu bekommen, vor allem als privater Dozent an Bildungseinrichtungen. Jetzt lassen sich ggf Filmsequenzen viel leichter und schneller z. B. über Viedeoplattformen im Internet herunterladen. Wäre so etwas allgemein für wiss. Vorträge erlaubt? Und lizenzfrei? Oder kommen da noch die Rechte derjenigen die das entsprechende Video bei einer Plattform hochgeladen haben und die Rechte der Plattform selbst dazu?

    Und darf man allgemein in wiss. Vorträgen lizenzfrei wenige Sekunden eines +/- aktuellen 35 mm Kinofoms/Filmtrailers stumm/analog vorführen?

    Weil letztlich kommen wiss Vorträge ohne Zitate schlecht aus. Die Filmwelt scheint da für Dozenten wesentlich mehr Probleme zu bereiten und schwieriger einzuschätzen zu sein als beispielsweise Musikzitate oder Textzitate. Auch kommt man schneller an einen Text als an eine Filmsequenz.

    Das ganze wäre sicherlich auch für viele Lehrer interessant zu wissen.

    Viele Grüße
    Neumann

  16. Auch wenn dieser Artikel schon etwas älter ist: meine Frage wäre,ob man bekannte Filmszenen nehmen darf und z.B. auf den Körper der Schauspieler den eigenen setzt. Vor allem im Rahmen eines Musikvideoclips. Das wären immer jeweils nur kurze Filmsequenzen (10 Sekunden) ohne Verwendung des Tons.

    Liebe Grüße

  17. Es kommt auf das Endprodukt an, aber ich würde davon ausgehen, dass dies nicht vom Zitatrecht gedeckt es, da es an der konkreten Auseinandersetzung mit den Szenen fehlt und die Projektionen ja eher der Verschönerung des Musikvideos dienen.

  18. Hallo Herr Darmburg,
    wie sieht hier die Lage bei Spruchseiten aus?
    Also ohne die Veröffentlichung des eigentlichen Bild oder Tonmaterials des Werkes.
    Wird es hier ebenfalls so kritisch gesehen, das man vor Veröffentlichung eines Zitates die Erlaubnis einholen muss?

  19. Sehr geehrter Herr Dramburg,
    ist es möglich in einer Schulung von Mitarbeiter/Kollegen zu einem bestimmten Thema eine Filmszene aus einem Kinofilm zu zeigen, bei der es genau um dieses Thema geht und diese zu kommentieren. Ist dies im Sinne der Rechtsprechung ein ordentliches Filmzitat und ist dies dann kostenfrei möglich? (Vorausgesetzt es wird einen entsprechende Quellenangabe gleichzeitig angezeigt) Ich möchte betonen, dass hier nicht ein neues Filmwerk entsteht und auch nicht die ursprünglichen Filmzusammenhänge verändert werden sollen.
    Danke für Ihre Mühe.

  20. Hallo Herr Dramburg,
    ich habe nach eineinhalb Monaten Arbeit ein eigenständiges Werk in Form eines Liedes geschaffen. Das Lied trägt textlich satirische Züge und lebt von verdichtetem Sprechgesang.
    Nun möchte ich frei nach dem Vorbild »Die Sendung ohne Namen« z. B.: https://www.youtube.com/watch?v=mJpvMa36J3w unter jedes Reizwort im Text Fremdmaterial in der nicht zu überschreitenden Länge von 0,2 bis 2 Sekunden montieren, um der Aussage der auditiven Komponente (Wort: z. B. »gestreut«) eine inhaltlich nahestehende Assoziation in Form einer visuellen Komponente (Videoclip: »Lastwagen verteilt Streugut«) beizustellen. Das bedeutet nun: Zu einzelnen Begriffen werden mehr oder weniger klar assoziative, sehr kurze Filmausschnitte von 0,2 bis circa 2 Sekunden gezeigt. Für die Zuschauer wird es meist schwierig, alle Darstellungen zu erkennen. Vielfach lösen Sätze und/oder Bilder Assoziationen und weiter führende Gedankenketten aus, während bereits weitere gefolgt sind. Wäre ein solch schöpferisches Kunstwerk durch das Kleinzitatrecht (?) gedeckt? Wie sieht es bei all dem Umfang mit der Quellenangabe aus?
    Ich möchte mich außeroredentlich für Ihre Mühe Bedanken !

  21. Hallo, es hört sich für mich so an, als sollen die Clips der „Verschönerung“ des Videos/Songs dienen. Es fehlt also an einer Auseinandersetzung mit dem Filmmaterial, so dass von einem Zitatrecht nicht auszugehen ist.

  22. Hallo, eine in erster Linie nachvollziehbare Annahme.
    Doch könnte hier argumentiert werden, dass die Auseinandersetzung mit dem Filmmaterial gemäß der gebotenen Kürze (0,2 – 2 sek) gedanklich vom Zitierenden mit adäquat gebotener Kürze (assoziative Reizwörter) gegeben ist.
    Zuletzt ist es auch bei Kunstwerken möglich vom Zitatrecht (§ 51 Satz 2 Nr. 2 UhrG) gebrauch
    zu machen, also Elemente eines fremden Werkes ohne Zustimmung des Urhebers
    zu übernehmen. Hier hat die Rechtsprechung einerseits für weite Anwendungsmöglichkeiten
    gesorgt, nämlich über die reine Belegfunktion hinaus, diese aber andererseits an strenge
    Voraussetzungen geknüpft. In gewissem Rahmen kann das Zitat „als Mittel künstlerischen
    Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung“ anerkannt werden.
    »Zuletzt ist es auch bei Kunstwerken möglich vom Zitatrecht (§ 51 Satz 2 Nr. 2 UhrG) gebrauch
    zu machen, also Elemente eines fremden Werkes ohne Zustimmung des Urhebers
    zu übernehmen. Hier hat die Rechtsprechung einerseits für weite Anwendungsmöglichkeiten
    gesorgt, nämlich über die reine Belegfunktion hinaus, diese aber andererseits an strenge
    Voraussetzungen geknüpft. In gewissem Rahmen kann das Zitat „als Mittel künstlerischen
    Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung“ anerkannt werden« und »[…] auch die der Kunst eigenen materiellen Strukturmerkmale aufweist, also insbe- sondere Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung ist, in der Eindrücke, Erfahrungen und Phantasien des Künstlers zum Ausdruck kommen, wobei als Elemente schöpferischer Gestaltung der Einsatz und die verfremdende Verknüpfung von verschiedenen Stilmitteln in Betracht kommen, die Interpretationen zulassen und so auf eine künstlerische Absicht schließen lassen […]«

  23. Darf ich aus einem „Musikvideo“ zitieren? Konkretes Beispiel: Man produziert eine Doku über einen Musiker und thematisiert ein bestimmtes Ereignis, was z.B. ein Live-Konzert darstellt. Ist es dann erlaubt, dies als Filmzitat einige Sekunden einzublenden, wenn es eindeutig dem Verständnis dient?

  24. Hallo Lawbster-Team, wie ist denn die Lage bei der Veränderung von Filmzitaten? Wenn ein Filmzitat im Original lautet „I am the king of the world“ (Titanic). Ist so ein Zitat geschützt, bzw. kann das als Wortmarke eingetragen werden? Und, wenn man das Zitat verändert in „I am the soccer king of the world“/“I am the beer king of the world“? Ist das erlaubt, vielleicht sogar eine Persiflage? Würde mich über eine Antwort freuen. Vielen Dank, Oliver

  25. Hallo sehr geehrtes Lawbster-Team
    Im Rahmen eines Hochschulprojektes veröffentlichen wir ein Video auf einer Website.
    Geplant ist ein Interview mit einem Experten für CGI Animationen in Filmen.
    In dieses Video wollen wir kleine Clips aus Hollywood Filmen einfügen, zu denen unser Experte einige Worte sagt, sich quasi mit dem Inhalt kritisch auseinander setzt.
    Ist das im Rahmen des Erlaubten, auch ohne vorherige Absprache mit den Filmstudios diese Clips einzubauen?

    Vielen Dank für den Artikel und die schnelle Antwort im Voraus
    MfG
    Axel Hieronymus

  26. Halli Hallo,

    sehr interessant, vielen Dank.

    Ich möchte gerne Shirts verkaufen, auf denen Filmzitate stehen. Ist dies rechtlich möglich, oder eher nicht?

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank! 🙂

  27. Hallo, soweit hier die Vorgaben eines Zitates (Länge, Quellenverweis, etc.) vorhanden sind, nehme ich an, dass Sie die Clips nutzen können. Konkret kann man das aber erst beurteilen, wenn man das Interview mit den Clips sieht.
    Viele Grüße

  28. Hallo, bei dem Filmzitat geht es ja um Filmszenen und nicht um Sprüche. Daher hat Ihre Frage nichts mit dem Bereich „Filmzitat“ zu tun.

  29. Hallo Herr Dramburg,

    ist es für einen internen Film möglich, bekannte Fimsequenzen zu nutzen ohne auf diese einzugehen (Zitatrecht)?

    Bsp.: Ein düsterer Beginn mit einer kurzen Einblendung einer Szene von „Spiel mir das Lied vom Tod“ oder lediglich die Musik zu nutzen? Lediglich für interne Zwecke!

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    Thessa Laurus

  30. Moin,
    meine Frage bezieht sich auf einen kürzlich gedrehten Kurzfilm.
    Für eine kurze Zeitspanne sind Kinobesucher zu sehen und der Ton eines anderen Filmes inklusive dessen Musik.
    Ist dies als Zitat zulässig?

    LG
    Sven

  31. Hallo Lawbster Team,

    in meinem Fall möchte ich ein Serienzitat in meinen Videos nutzen.
    Genauer gesagt, geht es um einen Willkommensgruß bzw. ein Anmoderation,
    die ich für meine eigenen Videos verwenden aber selbst sprechen möchte.
    Ist dies ohne Weiteres möglich?

  32. Hallo, das hört sich nach einer Verschönerung Ihres Videos durch den Ausschnitt an. Das wäre dann kein Zitat mehr. Es fehlt die konkrete Auseinandersetzung mit dem Ausschnitt.

  33. Guten Tag,
    ich habe eine Frage zu 3. Dient das Zitat zur Erläuterung und zum Beleg eigener Ansichten und Erkenntnisse…

    Darf ein politischer Blog, der über die Gefahren von extrem-rechter Politik berichtet, eine Filmszene aus dem „Großen Diktator“ – Charie Chaplin – als Youtube-Video einbetten? Der Verweis auf den Urheber erfolgt natürlich.

    Ich vermute: Ev. ja. Aber es gibt weitere Probleme:

    1) Das Youtube-Video wurde nicht vom Rechteinhaber eingestellt, sondern von „Irgendjemand“.

    2) Falls der (vermutlich) illegale Upload auf Youtube ein Problem darstellt, könnte man natürlich auch einen Ausschnitt aus einer DVD aufbereiten und das Video selbst hosten. Allerdings wäre auch dieser Upload nicht legal. Als Endbenutzer wird man wahrscheinlich an gar keine Variante des Films kommen, der zur Veröffentlichung im Web geeignet ist.

    Wie geht man mit 1) und 2) um?

    Prinzipell wäre auch das Bezahlen von geringen Lizenzgebühren eine Option. Gibt es da Geschäftsmodelle, auf die man zurückgreifen kann?

    Danke für eine erste Orientierungshilfe im Dschungel des Urheberrechts.
    Mark

  34. Ohne Ihren Beitrag zu kennen, hört es sich so an, als wenn der Clip nur zur „Verschönerung“ des Textes genutzt wird. Es müsste sich aber knkret mit der Filmszene auseinandergesetzt werden.

  35. Danke für die Antwort. sie haben leider recht. Es wäre eine Art von optischer „Verschönerung“. Informationen zum Werk von Charlie Chaplin gibt es keine.

    Da also (wahrscheinlich) ein Zitat nicht in Frage kommt: Wie kann ich erfahren, ob es die Möglichkeit gibt, die Rechte für das Abspielen des Filmausschnitts zu erwerben? Wendet man sich in dem Fall an den deutschen Verleih?

  36. Guten Abend,
    Ich möchte einen Kurzfilm drehen und 4 Sätze aus Casablanca zitieren, so wie “ Schau mir in die Augen, Kleines!“. Sie werden innerhalb eines Gesprächs eines älteren Paares zu hören sein, das sich an den gemeinsam angesehenen Film erinnert.
    Darf ich diese Sätze für meinen Film benutzen?

  37. Sie müssten prüfen, ob das Werk überhaupt noch urheberrechtlichen Schutz hat (Zeitablauf). Aber ansonsten hat es den Anschein, als dient die Szene zur Ausschmückung Ihres Kurzfilmes. Damit wäre es nicht durch das Filmzitat gedeckt.

  38. Sehr geehrter Herr Dramburg,

    ich werde demnächst einen Kurzfilm drehen und möchte in einer Szene zeigen, wie ein Junge im Kino sitzt und sich einen Film anschaut. Ich bin gerade noch auf der Suche nach einer Möglichkeit, einen Filmausschnitt aus einem bekannten Film zu zeigen, weiß jedoch nicht, was rechtlich möglich ist. Ich habe bei der Murnau-Stiftung angefragt, ob ich einen fünfzehnsekündigen Ausschnitt aus Fritz Langs „Nibelungen – Siegfried“ verwenden darf, was jedoch mit einem Preis von ca. 270 Euro für die Lizenzrechte für 5 Jahre verbunden ist. Ich überlege aber auch, ob ich nicht lieber einen Ausschnitt aus dem Hollywoodfilm „Stand by me“ zeigen könnte, ich bin also noch unentschlossen. Nun bin ich auf Ihre Seite gestoßen und weiß nicht, ob ich Sie wirklich richtig verstehe. Besteht die Möglichkeit, dass ich einfach einen Ausschnitt aus einem dieser beiden Filme nehme, ohne die Rechte des Lizenzgebers zu erfragen bzw. dafür zu bezahlen, wenn der Ausschnitt eine Subebene meiner eigenen erzählten Geschichte bedient, also das Zitat in Verbindung zu der Handlung steht?

  39. Wenn Sie einen beliebigen Ausschnitt nehmen wollen, deutet das darauf hin, dass es Ihnen nicht auf einen konkreten Ausschnitt ankommt und das Filmzitat daher nur eine Verschönerung Ihres Kurzfilms ist. Das reicht aber für ein Filmzitat nicht aus. Sie bräuchten dann stets die Einwilligung des Rechteinhabers.

  40. Wie sieht es eigtl bei sowas aus wenn man z.b einen Clip unter 60 Sekunden von einem tv Sender z.B NTV Reportage bei fb Posten will?

    Ich kenne jemanden der in dem Clip vorkommt und weiß nicht ob ich diesen Clip öffentlich zeigen darf?

    Beste Grüße

  41. Guten Abend

    Ist es erlaubt, Standbilder eines Filmes für einen Filmkritik-Blog zu nutzen, sei es als Überschrift des Artikels oder in der jeweiligen Kritik? Also auch, wenn das Standbild lediglich der Repräsentation des Filmes dient?

  42. Hallo Herr Dramburg und liebe Kolleginnen und Kollegen,

    bei einem Kinder-Musiktheaterstück wurde ein Mitschnitt erstellt, der als Trailer zur Promo verwendet wird. Dabei erklingt auch in bearbeiteter Form geschützte Musik, aber nur kurz in geschnittener Form. Eine Meldung bei der GEMA gibt es hier.
    ABER: Man muss ja auch Verlagsrechte einholen, also die Erlaubnis, die überhaupt Musik verwenden zu dürfen. Ein großer int. Musikkonzern meinte, dass dies aber nur ab 18 Sekunden gelte…, dann zahle man zwar GEMA, müsse nicht aber die Verlagsrechte einholen/einkaufen.
    Stimmt das bzw. gilt hier auch das Zitierrecht?
    Sonnige Grüße,

  43. Hallo, eine feste Sekundenzahl gibt es nicht. Im Gegenteil: Bereits kleinste Bruchstücke können urheberrechtlich geschützt sein. Das hört sich für mich also eher nach der internen Regelung des Unternehmens an.
    Wird der Song nur als Verschönerung des Trailers verwendet, liegt zudem kein Zitat vor.
    Beste Grüße

  44. Wie sieht es mit der Verwendung von Fernsehbeiträgen aus, in denen man selbst Interviewpartner gewesen ist und die in einer eigenen (d. h. auf einen selbst, nämlich als Interviewpartner bezogenen) Sendereihe erschienen sind? Dürfen diese Beiträge, auch wenn sie mit fremder Hilfe (Kamera-Team, Redakteur, Schnitt und gegen Honorar) zustande gekommen sind, z. B. in einer eigenen Website und einem YouTube-Link ohne Rücksprache mit dem Sender verwendet werden?

    Besten Dank im Voraus und freundliche Grüße
    Gerald Wolf

  45. Hallo zusammen,
    wir sind ein Musikverein und möchten ein Konzert mit Filmmusik geben. Dabei sollen neben den
    gespielten Musikstücken Filmausschnitte gezeigt werden. Wie zum Beispiel „James Bond“, „Spiel mir das Lied vom Tod“, Pirates of the caribbean“ etc. Wie verhält es sich damit mit den Urheberrechten? Für eine aussagekräftige Antwort wäre ich Euch dankbar. Gruß Volker

  46. Hallo Volker.
    Das hört sich danach an, dass die Clips nur zur Verschönerung des Konzertes gezeigt werden. Das wäre von dem Zitatrecht dann nicht mehr gedeckt.
    Beste Grüße

  47. Hallo Herr Dramburg,

    ich plane ein Buch über eine TV-Serie, in der ich Infos über die Serie wie z.B. Mini-Biografien der Darsteller und Inhaltsbeschreibungen der Episoden gebe. Gibt es hierzu bezüglich Urheber- bzw. Markenrecht irgendwas zu beachten? Und wie sieht es mit Zitaten aus der Serie aus, darf ich diese nutzen? Ich bedanke mich vorab für eventuelle Antworten!

    Mit freundlichem Gruß
    M. Tonkel

  48. Hallo Sebastian,
    was heißt das dann konkret?

    Gruß Volker

  49. Und was können wir jetzt tun? Bzw. wie müssen wir weiter vorgehen?

  50. Hallo Herr Dramburg,

    wie ist es wenn es um einen Audiopodcst geht, der sich mit bestimmten Büchern auseinandersetzt und dabei einen Tonausschnitt der aus dem Buch entstandenen Verfilmung einbaut?
    Aus Ihren Ausführungen gehen ich davon aus, dass das erlabut ist, weil man sich inhaltlich mit der Geschichte (in dem Fall dem dazu gehörenden Buch) auseinandersetzt.
    Wie würde man in dem Fall das Zitat kenntlichlich machen (außer das es akustisch klar ist, dass es sich hier um den Film handelt)?

    Viele Grüße

    Tim

  51. Hallo, es müsste sich aber mit dem Film beschäftigten. Aber in Ihrem Podcast geht es um das Buch. Da wäre dann der Filmausschnitt meines Erachtens eine „Verschönerung“ und damit nicht mehr gedeckt vom Zitatrecht.

  52. Hallo Herr Dramburg,
    Ich möchte einen Vortrag zum Thema Angst überwinden mit Harry Potter halten. Ich möchte darin darstellen wie Ängste entstehen und wie man sie überwinden kann. Dabei möchte ich Filmszenen(und Bilder) aus Harry Potter zeigen und diese dann interpretieren und Parallelen zu sozialtherapeutischen Massnahmen ziehen. Ist das im Rahmen des Zitatsrechtes möglich.
    Mit freundlichen Grüßen Bernd Alcer

  53. Hallo, ich würde das als Verschönerung des Vortrags ansehen und keine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den jeweiligen Szenen.

  54. Hallo Herr Dramburg,

    meine Idee ist es einen vollständigen Film zu zeigen,
    mich selbst per Bild und Ton und weitere Leute per Audio einzubinden.
    Es soll quasi eine Filmanalyse / -besprechung werden, in der auch auf
    einzelne Szenen eingegangen wird, sowohl visuell als auch inhaltlich.
    An den entsprechenden Stellen soll der Film entweder angehalten oder
    dazu kommentiert werden.
    Da es sich dabei um ein Großzitat handeln wird, wüsste ich nun gerne
    wie sich das rechtlich verhält. Der Film ist bereits erschienen.
    Wie sieht es an dieser Stelle rechtlich aus?

    Mit freundlichen Grüßen
    Kristian Ziegenmeyer

  55. Hallo! Darf man kurze Filmausschnitte nutzen (3-8 Sekunden), um über eine Videoleinwand in einem Gastrobereich im Zusammenhang Produkte damit zu „untermalen“ – Quasi ein „Zitat“ zu einem Produkt (dieses soll nach dem Kauf gezeigt werden, also nicht als Werbemaßnahme zuvor / ähnlich wie damals der Button von Stefan Raab)? Grüße! Oliver Schwartz

  56. Hallo, das hört sich so an, als wollten Sie mit den Ausschnitten die Produkte bewerben. Das reicht dann nicht für das Filmzitat. Es muss sich dafür konkret mit dem Ausschnitt auseinander gesetzt werden. Viele Grüße SD

  57. Guten Tag, Herr Dramburg,
    erst einmal herzlichen Dank für Ihre tolle Seite und Ihre geduldigen Auskünfte.
    Wir betreiben als privates Hobby werbungsfrei und ohne jegliche kommerziellen Absichten einen Rezensionenblog und haben darin auch ca. 30 fremdsprachige Filme aus 100 Jahren gründlich rezensiert. Sofern erhältlich, verlinken wir zu den DVD-Ausgaben bei einer großen Online-Handelsplattform und verwenden deren Cover-jpgs neben den Metadatenangaben zum betreffenden Film – das dürfte wie bei Buchrezensionen legal sein. Etliche Filme sind aber nur auf YouTube anzuschauen und niemals auf DVD erschienen. (Um die Filme unseren Besuchern zugänglich zu machen, haben wir einen eigenen YouTube-Kanal erstellt.) Unser engagiertes Bemühen, die Rechteinhaber an den alten Filmen zu ermitteln, ist völlig aussichtslos. Nicht einmal staatliche Institute und Archive können (wollen?) Auskunft geben. Meine Frage ähnelt der von Oscar S. (23.05.17 @ 22:04), die leider unbeantwortet geblieben ist: Dürfen wir ein (1) Standbild des betreffenden Films von YouTube unserer Rezension voranstellen? (Damit es nicht „rein dekorativ“ dasteht, könnten wir ohne weiteres ein, zwei Sätze zur betreffenden Szene kommentieren.)

  58. Hallo, wenn man auch auf die Szene aus dem Standbild eingeht, dann wäre das damit meines Erachtens gerechtfertigt, wenn man dann bspw. darstellt, warum diese Szene beispielhaft für den Film ist, etc.
    Viele Grüße

  59. Hallo,
    habe ich das richtig verstanden, dass ich gar kein Zitat ändern darf? Habe einen Nähblog und wollte unter anderem schreiben: das ist der Rock, den ihr sucht!? Obi WAN Kenobi Star Wars.
    Und wie ist das mit Standbildern? Darf ich Standbilder benutzen, um Filme zu rezensieren?
    Mit freundlichen Grüßen

  60. Hallo, ich habe diverse originale Drehorte eines Hollywood Films besucht und habe davon eine kleine Doku gedreht und erkläre auch die Filmszene sowie den Drehort wo ich gerade bin.
    Jetzt will ich gerne original Szenen aus dem Film kurz einblenden in einem kleinen extra “ Fenster “ um zu zeigen, das ich wirklich gerade an dem echten Drehorte stehe.

    Geht das ? Wäre das ein Zitat?

    Der Film ist für Fans des Hollywood Films und es geht dabei nur um den speziellen Film.

    Grüße
    Stephan D.

  61. Hallo, ich meine, dass dies nicht für eine inhaltliche Auseinandersetzung der zu zeigenden Szene ausreicht. Allerdings denke ich auch nicht, dass Sie hierbei rechtliche Probleme bekommen werden (aber das kann man natürlich nie ausschließen). Viele Grüße, SD

  62. Sehr geehrter Herr Dramburg

    Wir wollten die Zitate aus dem Film „Fight Club“ über die Regeln verwenden auf dem unseren Kampfsportverein Werbung natürlich werden wir unter die Zitate Film Name schreiben, dürfen wir so was, oder müssen wir noch was beachten?

  63. Sehr geehrter Herr Dramburg,
    wir sind eine kleine Werbeagentur und möchten eine schlüsselfertige APP kreativ bewerben. Hierzu haben wir uns entschlossen berühmte Filmzitate zu verwenden. Ein Beispiel „Ich bin Dein Vater“ wird zu dem einfachen Slogan „Ich bin Deine APP“ und daneben hat unser Grafiker eine entsprechend passende Szene aus dem Film Starwars komplett selber (neu) gezeichnet und designed. Aber natürlich erkennt man die Szene bzw. die Charaktere. Wobei dann auf das Handy und die App der Fokus liegen soll. Inwieweit verletzten wir hier das Urheberrecht, denn wir haben hier eine tolle Kampagne geschaffen mit weiteren Titel.
    Es wäre für uns deshalb enorm wichtig hier eine Antwort von Ihnen zu erhalten.
    Unsere Agentur wirbt mit dem Slogan „frische Ideen“ und ich glaube das passt ganz gut frischem IT- und Medienrecht aus Berlin?!
    Freundliche Grüße
    Barbara Lindner

  64. Danke für den Kommentar. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier im Blog keine kostenlose Rechtsberatung zu konkreten Fallfragen einer Agentur erbringen kann. Sie würden mir vermutlich auch keine kostenlose App programmieren. 🙂 Gerne eine E-Mail schreiben oder das Kontaktformular nutzen.
    Viele Grüße, SD

  65. Hallo Herr Dramburg,

    Vielen Dank für die Informationen. Wenn ein 30 sec. Filmausschnitt von SuS im Musikunterricht neu vertont wird und nur innerhalb des Kurses gezeigt wird, zählt das als Zitat? Also ist die neue Vertonung als Auseinadersetzung mit dem Videozitat zu sehen? Mir ist noch nicht klar, ab wann von einer Auseinandersetzung mit einem Zitat zu sprechen ist.

    Mit freundlichem Gruß
    Katharina

  66. Hallo Katharina,
    wird das Video bearbeitet/verändert, dann ist dies nicht mehr von einem „Zitat“ umfasst. Bei einem Zitat geht es um die Auseinandersetzung mit dem ursprünglichen (also unveränderten) Werk.
    Viele Grüße, Sebastian

  67. Hallo,

    bei einem Universitätsvortrag möchte ich gerne einen Ausschnitt von 1 min 20 sec CSI Maimi – Staffel 7 Episode 11 in Bezug auf die Digitalisierung der Medizintechnik verwenden.
    Nach meinem Verständnis würde dies durch §51 UrhG als Zitat möglich sein.

  68. Hallo Herr Dramburg,

    ich würde gerne einen Satz aus einem Film (Fluch der Karibik) auf T-Shirts drucken und diese gewerblich vertreiben. Disney hat mir (unverbindlich) mitgeteilt, dass vermutlich! kein Urheberrecht für diesen Satz besteht und verweist auf seine „Licensing“ Seite. Hier komme ich jedoch nicht weiter. Ein konkreter Rechteinhaber ist nicht zu ermitteln. Der Satz lautet:

    „Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zu dem Problem.“

    Ist Ihrer Ansicht nach eine gewerbliche Nutzung in deutscher und englischer Sprache möglich? Falls ja, muss/kann der Filmname als Quelle auf dem T-Shirt angeführt werden?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Richard

  69. Hallo,

    Ich möchte auf youtube eine filmkritik aus meiner persönlichen Sicht machen. Die Kritik zeigt zum Teil mich und zum Teil filmausschnitte.
    Hierbei würde ich gerne Filmausschnitte nehmen aus dem Film den ich kritisiere. Teils mit Ton. Ist das legal? Darf ich filme nutze die bereits erschienen sind und die ich besitze (DVD, BluRay). Muss ich etwas beachten?

  70. Hallo Herr Dramburg
    ich möchte für einen wissenschaftlichen Vortrag zum Thema Paardynamik kurze Szenen aus „A story of us“ von Rob Rainer zeigen. Ich gehe dabei direkt auf die Szenen ein, was passiert zwischen den beiden und wie man therapeutisch damit umgehen würde. Fällt das unter „Filmzitat“ also ist es erlaubt? Wenn nicht wen könnte ich bezüglich Rechte anfragen?

  71. Hallo, leider kann ich ohne den Ausschnitt zu kennen keine verbindliche Rechtsberatung im Blog leisten. Ich bitte um Verständnis. Die Nutzungserlaubnis kann man beim Rechteinhaber (Filmstudio) erfragen.
    Viele Grüße, Sebastian Dramburg

  72. Hello Herr Dramburg,

    Ist es gesetzlich geregelt wie und wo man den Filmschnitt für Zitatzwecke bekommt? Z.b. darf man ein Screencapture nur von einem DVD machen oder auch bei online streaming platform sowie Netflix, etc? Spielt es überhaupt eine Rolle laut Zitatrecht?
    Vielen Dank!

  73. Hallo!

    Als Musikmarketing-Agentur möchten wir mit einer unserer Bands ein Musikvideo im Greenscreen-Verfahren drehen.

    Da der verwendete Song musikalisch stark an amerikanische Sitcoms aus den 90ern erinnert, würden wir dazu gerne Material aus diesen alten Sitcoms verwenden. Die Band wäre dabei als ironische Anspielung in entsprechender Kleidung im Vordergrund zu sehen. Zusätzlich sollen noch eigene Zwischen-Szenen im Stile eines Making-of‘s bzw. eines behind-the-scenes Stiles eingefügt werden. Evtl auch ein Studiopublikum.

    Können wir nun einfach so Video-Schnipsel verschiedener Sitcoms verwenden oder wäre das eine Verletzung des Urheberrechts?

    Danke und viele Grüße,

    Tobias

  74. Hallo Tobias,
    eine verbindliche Rechtsberatung kann ich im Blog leider nicht leisten. Für mich hört es sich aber nach einem „Schmücken“ mit den Videosequenzen an, was dann nicht vom Zitatrecht gedeckt wäre.
    Viele Grüße, Sebastian

  75. Hallo Herr Dramburg,

    ist es erlaubt Filmszenen von Kinofilmen und Bundestagsdebatten zu nutzen um mit Hilfe von Schnitt, Umvertonung, Umsynchronisierung daraus neue Clips zu erstellen, die dann satirischen Zwecken und der Belustigung dienen? Es entstehen dabei künstlerisch neue Werke. Ziel ist diese auf z. B. Youtube oder in Whatsapp zu verbreiten. Macht es einen Unterschied ob diese monetarisiert werden?

    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
    Martin

  76. Hallo Martin,
    da man sich nicht mit der Szene auseinandersetzt, hat dies nichts mit einem Filmzitat (= keine Veränderung) zu tun.
    Viele Grüße

  77. Hallo Herr Dramburg,

    vielen Dank! also muss ich mir etwas anderes suchen…

    Viele Grüße
    Martin

  78. Sehr geehrter Herr Dramburg,

    vielen Dank für Ihren Blog und Ihre Mühe darin!

    Mich würde interessieren ob man Zitate aus Filmen (Tonspur) als „Stream Alerts“ abspielen lassen darf? Beispielsweise wenn ein Alert im Stream aktiv wird, der Satz „Hasta la vista, baby!“ abgespielt wird mit einem beliebigen/selbst gestalteten GIF dazu.
    Hierbei würden die abgespielten Ton-Sequenzen (meistens) lediglich einige Sekunden betragen. Theoretisch könnte man im Profil des Stream Accounts auch noch die Quellen zu den Ton-Part des Alerts hinzufügen wie oben genannt mit Angabe von Filmtitel, Name des Regisseurs, Produktionsland, Produktionsjahr sowie zitierte Filmminuten mit Sekunden.

    Kann man sich darauf stützen, dass man künstlerisch etwas neues geschaffen hat wenn man beispielsweise das zum Alert gehörende Gif selbst gestaltet und animiert hat? Bzw ist man abgesichert wenn man im Profil die Quellen darlegt?

    Vorab vielen Dank für Ihre Mühen – ich hoffe ich habe die Grenzen des Blogs nicht gesprengt. Ich denke jedoch, dass in der aufkeimenden Zeit von Streaming Plattformen dies wichtige Fragen sind die viele Leute betreffen.

    Freundliche Grüße,
    Anonymous

  79. Hallo Herr Dramburg,

    gelten, in einer Filmkritik auf YouTube, gezeigte Szenen aus dem Film als Filmzitat?
    Muss man sich explizit mit den gezeigten Szenen auseinander setzen oder reicht es sich mit dem Film allgemein zu befassen?
    Gilt das Filmzitat auch für die Musik im Film (z.B. dem Titelsong beim Intro)?

    Vielen Dank für ihre Mühen hier!

    Gruß Martin

  80. Hi Martin,
    ohne das konkrete Video zu kennen, kann ich nur vermuten. Wenn man aber einen Film bespricht, dann ist das Zeigen einer Szene in der gebotenen kurze meines Erachtens vertretbar. Bei dem Soundtrack müsste man sich in der Kritik dann auch darauf beziehen, sonst kann es schnell dazu kommen, dass man den Soundtrack eher zum Ausschmücken des Videos nutzt.
    Viele Grüße

  81. Hallo, das hat dann eigentlich nichts mehr mit Filmzitat zu tun. Für mich hört sich das danach an, dass es nicht mehr vom Zitatrecht gedeckt wäre.
    Viele Grüße

  82. Guten Tag

    Ich möchte gerne Dialoge aus Filmen & Motivationsreden mit meiner eigenen Stimme neu Wiedergeben und mit eigenen Videoclips und Musik auf YouTube veröffentlichen.

    Ist das erlaubt?

    Viele Grüsse

  83. Hallo Herr Dramburg,

    wie ist es denn, wenn wir für einen kurzen Werbeclip auf Social Media bekannte Star-Wars-Zitate vom Inhalt her leicht ändern bzw. etwas im klassischen Yoda-Stil sagen? Ist so etwas erlaubt?

    Vielen Dank für den tollen Artikel!
    VG

  84. Hallo Herr Dramberg,

    wie sieht es denn mit dem Urheberrecht aus, wenn ich für meinen Audiopodcast, der sich mit Filmen und Serien beschäftigt, kurze Diaolge aus den entsprechenden Serien und Filmen einfügen möchten?

    Vielen Dank für Ihre Mühe und viele Grüße

    Dieter

  85. Hi Dieter,
    wenn du dich inhaltlich mit dem Zitat auseinandersetzt, halte ich einen kurzen Dialog für gerechtfertigt.
    Als „Verschönerung“ des Podcasts – z.B. im Intro – fällt es nicht unter das Zitatrecht.
    Generell ist aber bei Dialogen/Ausschnitten die Frage des Urheberrechts gegeben. Nicht jeder Satz in einem Film dürfte als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein.
    Viele Grüße

  86. Hallo,
    die Mundart von Yoda ist nicht urheberrechtlich geschützt. Bei den Dialogen kann es anders aussehen. Für eine kommerzielle Nutzung greift auch das Zitatrecht nicht.
    VG

  87. Hallo!

    Darf ich den Ausschnitt eines Films (60 Sekunden) auf Instagramm posten, in dem ich selber mitgespielt habe?

    Besten Dank

    Martin

  88. Hallo Martin,
    das kann ich ohne weitere Informationen nicht sagen. Auch kann ich im Blog leider keine verbindliche Einzelfallberatung leisten.
    Vielleicht kannst du bei dem Rechteinhaber nachfragen. Je kürzer der Ausschnitt, desto besser.
    Viele Grüße, Sebastian

  89. Hallo!
    1. Darf ich Fotos aus einem Oline-Artikel (Nachrichten), der öffentlich zugänglich ist, in meinem Film verwenden? Es geht um ein spezifisches Ereignis, das in meiner Dokumentation behandelt wird. Ich möchte die originale Szene mit dem Foto zur Untermauerung meines Interviews verwenden.
    2. Darf ich Screenshot-Videos von den Online-Artikeln verwenden, um ein Eregnis welches in dem Interview meines Dokumentarfilms erwähnt wird zu bebildern?

  90. Hallo
    Leider kann ich im Blog keine Einzelfälle besprechen. Es kommt immer darauf an, wie umfangreich der zitierte Umfang ist und wie der konkrete Kontext der Nutzung ist.
    Grüße

  91. Hallo Herr Dramburg,

    ich plane derzeit ein Konzept für einen Podcast, der sich mit Filmen und Serien beschäftigt. Diesen möchte ich möglichst lebhaft gestalten, z. B. mit Vorstellung der Synchronsprecher und Tonbeispielen, natürlich immer im Rahmen des jeweils besprochenen Filmes. Wenn ich also zum Beispiel eine Stelle im Film rezensiere, die ich besonders gut gesprochen fand, fällt diese Einblendung dann unter das Zitatrecht? Der Podcast setzt sich ja thematisch Folge für Folge mit den Werken auseinander.

    Liebe Grüße

  92. Hallo Herr Dramburg,
    die Recherche macht mich gerade etwas verrückt. Ich habe so viele Texte inzwischen online gelesen und doch keine endgültige Klarheit. Kann man für ein kurzes Instagram-Reel Standfotos aus unterschiedlichen Filmen nutzen – die also hintereinander eine Sekunde maximal jeweils zeigen, um ein eigenes Thema auf leichte Weise zu transportieren. Mir ist nicht ganz klar, was „mit dem ursprünglichen Film/Inhalt auseinandersetzen“ bedeutet? Zum Beispiel Roboter der Filmgeschichte zeigen und dazwischen einen Roboter, der im eigenen Non-Profit-Unternehmen des Sozialwesens eingesetzt wird. Mein laienhaftes Fazit aus zig Artikel ist jein. Es gibt lizenzfreie Bilder, die für nicht-redaktionelle Zwecke eingesetzt werden dürfen. Aber das Zitatrecht scheint mir hier nicht wirklich zu greifen? Können Sie hier helfen? MfG, BR

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