Preisangabenverordnung [PAngV]

« Zurück zum Glossar

Die Preisangabenverordnung (PAngV) bestimmt, dass bei der Werbung mit Preisen gegenüber Verbrauchern geworben wird, diese Preisangabe alle wesentlichen Bestandteile enthalten müssen (z. B. Mehrwertsteuer). Das Gesetz dient damit dem Verbraucherschutz.

Synonyms:

Preisangabe
  • Veröffentlicht in:

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Das Verfassen eines Kommentars ist ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Mehr Informationen in der Datenschutzerklärung.