Nutzungsrecht

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Das Nutzungsrecht kann anders als das Urheberrecht weiter gegeben – also übertragen – werden. Der Inhaber eines Nutzungsrechts kann ein Werk entsprechend verwenden, also z.B. veröffentlichen. Das Nutzungsrecht kann inhaltlich, zeitlich und räumlich beschränkt werden.

Der Urheber kann auch Rechte für zukünftige, noch unbekannte Nutzungsarten einräumen.

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