Tatsachenbehauptung

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Die Tatsachenbehauptung ist Teil des Äußerungsrechts. Darunter versteht man die Verbreitung tatsächlicher Umstände, die beweisbar sind. In Abgrenzung dazu sind Werturteile/Meinungsäußerungen rein subjektive Aussagen. Vorgegangen werden kann vor allem gegen unwahre Aussagen mit ehrverletzendem Charakter.

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