Urteil: 1.000 Euro Schadensersatz für Namen auf der Unternehmensseite

Das Arbeitsgericht Neuruppin (Az. 2 Ca 554/21) hat entscheiden, dass eine ehemalige Mitarbeiterin einen datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.000 Euro hat, wenn der Name weiterhin auf der Website des Unternehmens genannt wird.