Die Zweckübertragungslehre im Urheberrecht

Die Lehre der Zweckübertragung ist eine sperrige Bezeichnung für eine im Urheberrecht doch ziemlich wichtige Regelung. Sie greift immer dann, wenn es in einem Vertragsverhältnis keine oder nur eine unzureichende Vereinbarung hinsichtlich der Nutzungsrechte gibt. Wichtig wird … Weiterlesen →