Nach dem Link-Urteil des LG Hamburg: Muster zur Haftungsfreistellung für Webseitenbetreiber
Kurz vor Jahresende hat das Landgericht Hamburg (Az. 310 O 402/16) noch die vermutlich kontroverseste Gerichtsentscheidung in 2016 gefällt: Ein Webseitenbetreiber mit Gewinnerzielungsabsicht haftet für eine Urheberrechtsverletzung auf einer anderen Webseite, wenn er darauf verlinkt.