Filesharing & die Speicherung von IP-Adressen

Wer denkt, dass alle Abgemahnten mehr oder weniger gleich behandelt werden und man einfach nur Pech gehabt hat, wenn es einen erwischt, der irrt. Einen wesentlichen Unterschied macht, bei welchem Internetprovider man ist.

 

Eine Rolle dabei spielen IP-Adressen, die der Schlüssel für Filesharing-Abmahnungen sind. Ohne IP-Adressen wäre es den Abmahnern nicht möglich, an Name und Anschrift der Anschlussinhaber zu kommen. Dies gelingt mit (gerichtlich erzwungener) Hilfe der Internetprovider: Denn diese sind nach einem konkreten Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet zu einer jeweiligen IP-Adresse die entsprechende Anschrift und den Namen des Anschlussinhabers mitzuteilen.

 

Dabei werden aber nicht alle Inhaber eines Internetanschlusses gleich behandelt: Es spielt eine wesentliche Rolle, bei welchem Provider der Internetvertrag läuft. Denn die Speicherung von IP-Adressen wird von den Providern unterschiedlich beurteilt, da es aktuell keine gesetzliche Pflicht für die Provider gibt, IP-Adressen überhaupt zu speichern. Nach § 96 TKG können die Provider die IP-Adressen speichern, müssen es aber nicht.

 

Wenn also ein Anbieter IP-Adressen speichert, dann aus eigenen Erwägungen heraus. Eine Pflicht dazu besteht nicht.

 

Anfang des Jahres hatte ich mal aus Interesse bei den drei großen Providern  nach dem aktuellen Stand gefragt.

 

  • Die Telekom teilt auf Nachfrage über Twitter mit: Speicherung von sieben Tagen.

 

  • Telefonica erklärt per Telefon, dass die IP-Adressen bis zu sieben Tage gespeichert werden.

 

  • Vodafone hatte damals nicht auf die Anfrage reagiert. Aus einem aktuellen Artikel bei Spiegel Online ergibt sich aber, dass Vodafone IP-Adressen gar nicht speichere.

 

Vodafone ist dazu auch berechtigt: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-20 W 118/12) hat die Speicherpraxis von Vodafone bestätigt. Die Richter haben entschieden, dass der Provider nicht verpflichtet ist, IP-Adressen für einen bestimmten Zeitraum zu speichern, damit Filesharer ermittelt werden können.

 

Es ist also wenig verwunderlich, dass Anschlussinhaber, die eine Filesharing-Abmahnung erhalten fast ausnahmslos bei Telefonica, 1&1 oder der Telekom unter Vertrag sind.

 

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