Neue EU-Richtlinie: Europaweiter Onlinehandel wird einfacher

 

Onlinehändler, die ihren Absatzmarkt auf mehrere EU-Länder erweitern wollen, raufen sich regelmäßig die Haare. Die Umsetzung des Verbraucherschutzes im Onlinehandel ist bei den Mitgliedsländern alles andere als einheitlich geregelt. Widerrufsrecht, Rücksendekosten, Widerrufsfrist & Co. müssen für jedes Land gesondert berücksichtigt werden.

Nun hat der Europäische Rat gestern eine neue Richtlinie zur Vereinfachung des Verbraucherschutzes im Onlinehandel angenommen, welche bereits am 23. Juni das Parlament passierte.

Die wesentlichen Neuerungen für Webshopbetreiber sind wie folgt:

  • einheitliche Widerrufsfrist (14 Tage)
  • einheitliche Belehrung über das Widerrufsrecht
  • die Kosten der Rücksendung trägt der Verbaucher

Weitere Infos zu den kommenden Änderungen für Onlinehändler hat der shopbetreiber-blog übersichtlich aufbereitet. Die vollständige Richtlinie ist hier abrufbar.

Die Mitgliedsstaaten der EU haben nun zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie umzusetzen. Zwar haben die Länder immer noch einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung, aber insgesamt ist zu erwarten, dass die Vereinfachung einen großen Vorteil für den europaweiten Onlinehandel bringen wird.

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