Nicht immer ist klar, was genau der Arbeitgeber von der kreativen Arbeit der Beschäftigten erhält. Oft wird angenommen, dass der Arbeitgeber sogar alle Urheberrechte seiner Mitarbeiter übertragen bekommt.
Das dem nicht so ist, habe ich in einem Beitrag auf Gründerszene dargestellt:
Wem “gehören” kreative Leistungen von Mitarbeitern? – Wenn Urheberrecht auf Arbeitsverträge trifft
Super Artikel und herzliche Grüße aus München.
Dieses Problem hatten wir auch schon in der Firma. Eine Azubine hat sich um die Facebook Seite gekümmert, wurde dann nicht übernommen und hat die Seite für sich beansprucht.