Urheberrechte im Arbeitsverhältnis: Wem “gehören” kreative Leistungen von Mitarbeitern?

Nicht immer ist klar, was genau der Arbeitgeber von der kreativen Arbeit der Beschäftigten erhält. Oft wird angenommen, dass der Arbeitgeber sogar alle Urheberrechte seiner Mitarbeiter übertragen bekommt.

 

Das dem nicht so ist, habe ich in einem Beitrag auf Gründerszene dargestellt:

Wem “gehören” kreative Leistungen von Mitarbeitern? – Wenn Urheberrecht auf Arbeitsverträge trifft

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Dieses Problem hatten wir auch schon in der Firma. Eine Azubine hat sich um die Facebook Seite gekümmert, wurde dann nicht übernommen und hat die Seite für sich beansprucht.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Das Verfassen eines Kommentars ist ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Mehr Informationen in der Datenschutzerklärung.