Urteil zu Abo-Fallen im Internet (Download von Freeware)

Seit einiger Zeit wird versucht, durch sogenannte Abo-Fallen im Internetunrechtmäßig Geld einzufordern. Auf den Internetseiten wird Software zum Download angeboten, wobei ahnungslose User hier ihre Daten angeben und somit angeblich ein Abo abschließen. Bei der Software handelt es sich aber um Programme, die ansonsten kostenfrei im Internet herunter geladen werden kann. Irgendwo auf den Seiten der Abo-Fallen Betreiber findet sich dann im Kleingedruckten ein Hinweis auf die entstehenden Kosten, die je nach Seite bei etwa 90 € pro Jahr liegen.

Nun hat das Landgericht Mannheim entschieden, dass in derartigen Konstellationen kein Vertrag und schon gar kein kostenpflichtiges Abo zustande kommt. Das Urteil hat sich auf die Plattform „openload.de“ bezogen.

Betroffene, die eine Mahnung erhalten haben, sollten innerhalb von zwei Wochen den Widerruf erklären. Daneben sollte der Forderung widersprochen werden, da diese rechtswidrig ist. Auf die Mahnung sollten Sie jedenfalls nicht zahlen nur weil Sie eingeschüchtert sind. Bei verbleibenden Zweifeln suchen Sie anwaltlichen Rat oder wenden sich an Ihre Verbraucherzentrale. Darüber hinaus sollte die installierte Software deinstalliert werden und von der tatsächlichen Seite des Herstellers heruntergeladen werden. So bestand bei anderen Abo-Fallen-Betreibern der Verdacht, dass z.B. der Browser Mozilla manipuliert war.

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