Urteilsanmerkung in der K&R zur Impressumspflicht auf Facebook

Das Urteil des Landgericht Aschaffenburg zur Impressumspflicht auf Facebook hat für einigen Wirbel gesorgt. Vor allem, weil es bei einigen Betreibern von Facebookseiten die Frage aufgebracht hat, wie man auf das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg reagieren soll.

Zu diesem Urteil haben wir in der juristischen Fachzeitschrift “Kommunikation & Recht” einen Kommentar veröffentlicht, welcher freundlicherweise hier öffentlich zum Abruf bereit gestellt worden ist:

Kommentar zu: LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011 – 2 HK O 54/11.

Wir sind gespannt, in welchem Umfang Social Media in 2012 die Gerichte beschäftigen wird.

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