Sind Websites durch das Urheberrecht geschützt?

Als Anwalt im urheberrechtlichen Bereich, hat man ab und zu mit dieser Frage zu tun. Es geht dabei meist entweder im Webdesigner, die sich ärgern, dass ihre innovativen Ideen woanders übernommen werden oder um Unternehmen, die beobachten, dass ein Konkurrenzunternehmen seine Seite (zu) ähnlich aufbaut. Zu diesem Thema habe ich auf Gründerszene den Beitrag „Dürfen Webdesigns kopiert werden?“ verfasst.

 

Bei der Thematik ist neben der Benutzeroberfläche einer Seite auf folgende Bereiche zu achten:

 

  • Schutz des Aufbaus/Navigation einer Seite
  • Schutz von grafischen Inhalten (Logos, Grafiken)
  • Schutz von Inhalten der Seite (Texte, Fotos)
  • Schutz von Programmcodes

Das Fazit des Beitrages ist, dass die reine Weboberfläche einer Seite in den seltensten Fällen urheberrechtlich geschützt sind. Anders hingegen bei den auf der Seite hinterlegten Inhalten, wie Texte, Grafiken oder Logos. Aus Unternehmenssicht ist darüber hinaus noch interessant, dass der offensichtliche Nachbau einer Seite eines Konkurrenten zwar nicht durch das Urheberrecht, aber möglicher Weise durch das Wettbewerbsrecht (UWG) verhindert werden kann.

 

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