Namensrecht – Schutz von Spitznamen Prominenter
Das der Name von Personen oder Unternehmen nicht schutzlos ist, ist bekannt. Ausgangspunkt für den Schutz ist § 12 BGB, der dem betroffenen Namensträger bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch einräumt. In … Weiterlesen →