Die „Button-Lösung“: Steht uns ein Webshop-Sterben bevor?

Mittlerweile dürfte fast allen Betreibern von E-Commerce-Plattformen bekannt sein, dass ab dem 01.08.2012 die sogenannte „Button-Lösung“ Pflicht wird. Dahinter steckt eine Gesetzesänderung, die es erforderlich macht, Vertragsschlüsse im Internet einem genauen Ablauf folgen zu lassen. Des Weiteren müssen konkrete Informationspflichten erfüllt werden.

 

Die Begründung, die für diese Änderung herhalten muss, lautet Verbraucherschutz. Die Grundlage der Gesetzesänderung ist die EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU (VRRL). Der Ausgangspunkt für diese Regelung sind die sogenannten Abofallen, bei der viele Nutzer (mehr als man für möglich hält) nicht klar war, dass sie auf manchen Internetseiten vermeintliche Verträge untergejubelt bekommen haben.

 

Für etablierte und gut aufgestellte Webshops und Dienstleistungsportale dürfte die Umstellung kein Problem darstellen. Gerade für kleine und sehr spezialisierte Webshops, die keine professionelle Shopsoftware nutzen und die vielleicht als zweites oder drittes Standbein betrieben wurden, hat die Änderung Folgen. Nach Bekanntwerden der „Button-Lösung“ und dem konkreten Umsetzungsdatum haben natürlich auch einige Mandanten um konkrete Beratung gebeten. Hier ist auffällig, dass gerade die spezialisierten Portale für Nischen-Produkte oder Leistungen nicht nur vor der technischen Änderung, sondern auch vor dem Abmahnrisiko enorm zurückschrecken.

 

Alleine mir sind zwei Shopbetreiber bekannt, die sich entschlossen haben, ihr Angebot Ende Juli einzustellen, was ich sehr bedauerlich finde. Gut vorstellbar, dass weitere Folgen, nachdem die ersten Abmahnungen zugestellt werden.

 

Natürlich ist es gut, wenn der Gesetzgeber für mehr Verbraucherschutz entsprechende Änderungen vornimmt. Ausgangspunkt waren hier aber die angesprochenen Abofallen, bei denen Nutzer z.B. vermeintliche Freeware heruntergeladen haben und dann eine Zahlungsaufforderung für ein angebliches Download-Abo bekommen haben. Die neue Regelung führt aber nicht dazu, dass Verbraucher keine dubiosen Zahlungsaufforderungen bekommen und dann aufgrund eingeschüchterter Inkassomaßnahmen doch zahlen.

 

Möglich, dass die „Button-Lösung“ zur Eindämmung von Abofallen führt. Im Moment ist sie aber für viele kommerzielle Plattformbetreiber nur ein großes Abmahngespenst.

 

 

Weitere Informationen zur „Button-Lösung“ mit den konkreten Umsetzungsvorgaben:

 

 

5 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Dem kann ich zustimmen. Ich kenne auch Shops, die ernsthaft an eine Schließung ihres Onlineshops denken bzw. das beschlossen haben. Da es sich dabei um Shops mit tollem Angebot handelt, ist das besonders bedauerlich und es ist wohl so, dass erneut ein Gesetz sein Ziel verfehlt.

    Bis der Gesetzgeber wach wird, wenn überhaupt, wird es für einige Shops wohl leider schon geschehen sein.

  2. Bei den kleinen Webshops ist es teilweise technisch so gestaltet, dass es außerordentlich umständlich und kritisch wäre, den Verkaufsablauf durch einen Fachmann zu ändern.
    Nur der Hersteller der Shopsoftware könnte dies wirklich sinnvoll tun:
    Shopsoftware ist nicht banal und sich dort in den fremden Code ohne Dokumentation einzuarbeiten und Änderungen am Kern vorzunehmen ohne die Sicherheit des Shops zu gefährden, ist mit kalkulierbarem Aufwand nicht zu machen. Diese Systeme sind so gekapselt, dass man nicht schnell mal irgendwo ein paar Zeilen einfügen kann und schon hätte man die Buttonlösung. Es ist ähnlich wie ein Netz, bei dem man nicht einfach mittendrin ein paar Knoten lösen kann und neues einfügen. Man müsste das ganze Netz aufknüpfen und neu knüpfen.

    Die Folgen solcher Änderungen am Kern einer fremden Software sind die, dass die Software dadurch nicht mehr updatefähig ist. Kurzum, man besiegelt damit einen Status-Quo und sollte bald darauf ein Update vom Hersteller kommen, sind alle Änderungen die man gemacht hat, weg. Überschrieben, einfach so. Dann kann man nochmal anfangen, die Änderungen einzuarbeiten, denn einfaches rüber kopieren geht oft nicht, weil die Änderungen durch das Update auch die Funktion des eigenen Codes betreffen könnten.
    Das folgt, dass zukünftig ständig Support für die Software geleistet werden müsste und das ist zwar eine feine Sache für den Entwickler, jedoch nicht für den Kunden. Das können sich nur die großen Shopbetreiber leisten.

    Warum ist das so?
    Weil die meisten Shopsysteme nicht in Deutschland entwickelt werden, sondern im Ausland, wo sich kaum einer um deutsche Spezialwünsche kümmert.
    Große und teure Shops haben damit keine Probleme, aber die kleinen können nur zwischen Teufel und Belzebuth wählen, den ein Wechsel zu einer anderen Shopsoftware würde einen kompletten Shop-Relaunch bedeuten und das sind Kosten, die enorm sind.

    Warum sollte man also zweifeln, dass es zum Shopsterben kommen wird? Nur merkt das die Politik nicht, weil all die großen Shops ja damit zurecht kommen.

  3. Kann Franks Beitrag eigentlich nur unterschreiben. Die genannten Probleme bringen es auf den Punkt. Shops die deswegen schließen wollen oder würden sind mir persönlich spontan nicht bekannt. Wohl aber genug Shops aus dem (entfernten) Bekanntenkreis, die so klein sind und nebenbei existieren, dass jede weitere Änderung daran die Einnahmen der nächsten Monate, wenn nicht Jahre schlucken würde.

    Habe mich vor einem Jahr selbst intensiv mit diversen Shopsystemen für eine eigene Lösung auseinander gesetzt, um den Gedanken schließlich zu verwerfen. Wie schon kommentiert wurde, sind gerade die Systeme die „Otto-Normal-Depp“ nutzen kann, so unflexibel aufgebaut, dass manuelle Änderungen am Code in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen.

  4. Pingback: Fundraising-Wochenrückblick vom 16.-22.07.2012 | sozialmarketing.de - wir lieben Fundraising

  5. Ich habe meinen Shop zu Ende Juli geschlossen. Hätte sich einfach auch nicht mehr wirklich rentiert all die Änderungen umsetzen zu lassen.

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