In eigener Sache: Anwaltskanzlei Dramburg jetzt mit Fachanwalt für IT-Recht

Kolleginnen und Kollegen, die entsprechende Erfahrungen machen mussten, können sicher auch davon berichten, dass der Ernennung zum Fachanwalt eine nicht unbeachtliche bürokratische Auseinandersetzung mit der Rechtsanwaltskammer vorausgehen kann.

 

Aber alles hat ein Ende und so freue ich mich, dass mit der Ernennung zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) ein weiterer Schritt zur Profilierung der Kanzlei getan wurde.

 

Einem Rechtsanwalt kann die Bezeichnung Fachanwalt verliehen werden, wenn er in einem bestimmten Rechtsgebiet konkrete theoretische und praktische Kenntnisse vorweisen kann.

 

Neben einem Lehrgang von 120 Stunden mit entsprechenden Klausuren als Leistungskontrollen müssen im IT-Recht praktische Kenntnisse in Form von bearbeiten Fällen aus den folgenden Gebieten nachgewiesen werden:

 

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien, einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
  • Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
  • Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

 

Das zeigt, dass die Spannbreite des IT-Rechts viele Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten hat, was dazu führt, dass selbst bei den IT-Rechtlern unter den Anwälten oft nicht alle Bereiche des IT-Rechts mit der gleichen Intensität bearbeitet werden.

 

Und auch wenn der Fachanwalt nicht mit den Anforderungen des ähnlich klingenden Facharztes verglichen werden kann, zeigt doch eine Ernennung zum Fachanwalt, dass von der jeweiligen Kanzlei eine Spezialisierung in dem entsprechendem Gebiet erwartet werden kann.

 

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Na, herzlichen Glückwunsch!
    Aber der Vergleich — ein Facharzt für IT? Wo gibt’s denn sowas??

  2. Besten Dank!
    Vermutlich nirgendwo 🙂 Es war auch mehr allgemein ‚Facharzt vs Fachanwalt‘ gemeint, daher steht in dem entsprechenden Absatz auch nichts von „IT“.

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