Besonderheiten bei einem Domain-Kaufvertrag

Da Internet-Domains übertragbar sind, können sie auch gehandelt werden (Rechtskauf).

Gegenstand eines Domainkaufs ist die entgeltliche Übertragung aller Nutzungsrechte der Inhaberschaft an einer Domain.

Folgende Punkte sollten unter anderem in den Vertrag einbezogen werden:

  • Mithilfepflicht des Verkäufers
  • Keine Markenanmeldung nach dem Verkauf durch den früheren Inhaber
  • Mithilfepflicht des Käufers (z.B. Stellung des KK-Antrags)
  • Zahlungsbedingungen
  • Gewährleistungsrechte (z.B. wenn Rechte Dritter angemeldet sind)
  • Haftung bei Rechtsmängeln oder Verletzung bei Vertragspflichten
  • Schlussbestimmungen (Gerichtsstand, Schriftformerfordernis, Unwirksamkeitsklausel)

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