Wann müssen AGB übersetzt werden?

Bei Webshops, die auch die Lieferung ins Ausland ermöglichen, stellt sich oft die Frage, ob AGB aber auch die Informationspflichten in die jeweiligen Sprachen übersetzt werden müssen.

Problem: Ein Internethändler liefert auch an einen italienischen Käufer. Die Frage ist nun, ob der Käufer bei Auseinandesetzungen nach dem Vertragsschluss vorwerfen kann, die AGB seien nicht wirksam einbezogen worden, weil er kein Deutsch verstehe.

Gesetz: Das Gesetzt schreibt vor, dass der Händler den Käufer „in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich“ über die erforderlichen Angaben informieren muss (§ 312c BGB in Verbindung mit Artikel 246 EGBGB). Darunter fallen auch die AGB und Informationspflichten.

Onlineshops in Deutsch: Ist der Onlineshop ausschließlich in deutscher Sprache abrufbar, dann stellt sich das Problem für den Händler nicht. Kauf ein italienischer Kunden trotzdem in diesem Shop, ohne die Sprache zu beherrschen, dann muss er dies gegen sich gelten lassen: Die Vertragssprache war Deutsch und der Händler hat richtig belehrt.

Onlineshops in Englisch: Ist der Shop auch in einer anderen Sprache abrufbar (in der Regel Englisch), dann müssen auch die Pflichtinformationen (also z.B. auch AGB) in dieser Sprache erfolgen. Bei einem Webshop in Deutsch und Englisch braucht der Shopbetreiber also auch zweisprachige AGBs.

Als Grundsatz kann gelten, dass für denjenigen Kunden, dem es gelingt, eine Bestellung in einer fremden Sprache aufzugeben, auch eine Information in dieser Sprache zumutbar ist. Das heißt, auch wenn der italienische Kunde über die englische Seite beim deutschen Händler einkauft, ist anzunehmen, dass er die Informationspflichten und AGB in Englisch zur Kenntnis nehmen kann. Vertragssprache wäre damit Englisch.

Fazit: Der Shopbetreiber sollte sicher gehen, dass er seine Informationspflichten und Vertragsgrundlagen in der Sprache vorliegen hat, in der auch der Webshop abrufbar ist: Bei fremdsprachigen Webseiten müssen auch die AGB in die entsprechenden Sprache übersetzt werden. Neben Vertragsproblemen mit dem ausländischen Kunden kann es auch Abmahnungen der Konkurrenz geben, dies sollte vermieden werden.

Achtung: Wenn der Händler an Verbraucher im europäischen Ausland verkauft, dann muss er auch die Verbrauchergesetze des jeweiligen Landes beachten! Eine Anwendung des deutschen Rechts ist nicht uneingeschränkt möglich, soweit Verbraucher beteiligt sind. So ist beispielsweise die deutsche Widerrufsbelehrung in anderen EU-Ländern nicht 1:1 anwendbar. Als Folge kann man festhalten, dass der Verkauf ins Ausland im B2B Bereich mit sehr viel weniger Aufwand verbunden ist als im B2C-Bereich.

32 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Müssen die englischsprachigen Übersetzungen der deutschsprachigen AGB von einem hier in D. vereidigten Übersetzer erstellt werden (Fall: Onlineshop in Deutschland, Webshop in beiden Sprachen).?
    Gelten englischsprachige AGB vor Gericht in Deutschland wenn sie von einem hier vereidtigten Übersetzer erstellt wurden? Oder gilt immer nur die deutschsprachige (Original-)Fassung vor Gericht?

  2. Gibt es den Webshop in einer anderen Sprache und richtet er sich an das jeweilige Land, dann müssen die AGB auch in der Sprache vorliegen und auch an die dortigen Rechtsvorgaben angepasst werden. Vor allem, wenn Verbraucher die Zielgruppe sind.
    Es gilt immer die „Fassung“ die Vertragsgegenstand geworden ist. Ob diese Fassung dann auch wirksam ist, ist wieder eine andere Frage.

  3. Sie schreiben: „Wenn der Händ­ler an Ver­brau­cher im euro­päi­schen Aus­land ver­kauft, dann muss er auch die Ver­brau­cher­ge­setze des jewei­li­gen Lan­des beach­ten!“ Wie ist denn das beim Verkauf in außereuropäische Länder, z.B. USA?

  4. Muss ein Shop mit Sitz in Deutschland zwingend den Shop in Deutsch aufbauen, oder kann dieser auch nur in Englisch sein?

  5. Hallo Hr. Dramburg

    Sie schrei­ben: „Wenn der Händ­ler an Ver­brau­cher im euro­päi­schen Aus­land ver­kauft, dann muss er auch die Ver­brau­cher­ge­setze des jewei­li­gen Lan­des beach­ten!“

    Wie sollte das rechtlich gesehen aber dann im Detail aussehen? Wenn ich den deutschen Shop 1:1 in englisch übersetze, dann habe ich die AGB’s in englisch. Soweit so gut. Diese AGB können dann ja aber nicht für alle Länder gelten in denen englisch die Hauptsprache ist.

    Das Problem würde in dem Fall ja bereits bei Deutsch beginnen wenn ich nach D,A,und CH liefere. Wären dann drei AGB’s zu verwenden?

    Danke im Voraus für die Antwort

  6. Wenn die Vorgaben vom deutschen Recht zum Recht des Ziellandes unterschiedlich sind, dann müssten theoretisch verschiedene Texte in der jeweiligen Landessprache vorhanden sein. Oder ein Text der die strengsten Vorgaben erfüllt (aber dann auch wieder in der Landessprache vorhanden sein sollte, wenn der Shop konkret an dieses Land ausgerichtet ist.

  7. Hallo Hr. Dramburg,

    ich möchte in Deutschland einen Online-Shop eröffnen, der aber ausschließlich in der englischen Sprache funktioniert. Meine Frage ist, ob ich alle rechtlichen Informationen (Mwst, AGB… usw.) trotzdem noch in der deutschen Sprache ausführen muss oder ob es erlaubt ist, diese Informationen komplett in Englisch zu behalten. Es ist außerdem möglich in meinem Online-Shop international zu bestellen, gilt dann aber trotzdem nur das deutsche Recht, wenn ich die Seite auf Englisch oder muss ich die Seite dann auf jedes Länderrecht anpassen?

    Ich freue mich über eine Antwort

    MfG

    David H.

  8. Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es z.B. darauf ankommt, ob Sie im b2b oder b2c Bereich unterwegs sind.
    Eine Einzelfallberatung kann ich im Blog leider nicht durchführen, danke für Ihr Verständnis.

  9. Hallo,
    ich habe eine Webseite in deutscher Sprache mit Sitz in Deutschland meine AGB`s sind ebenfalls in deutsch. Jedoch möchte ich mich mit einem Onlineshop (Tictail) verlinken (B2C) der beim Kaufabschluss nur in englischer Sprache funktioniert. Meine Produkte sollen aber in deutsch beschrieben werden. Reichen hier die AGB`s in englisch oder müssen diese in deutsch sein? Oder kann ich auf meine AGB`s auf meiner Webseite verweisen?

  10. Hallo,

    erstens, vielen Dank für diesen Eintrag. Sie schreiben:

    „Ist der Online­shop aus­schließ­lich in deut­scher Spra­che abruf­bar, dann stellt sich das Pro­blem für den Händ­ler nicht. Kauf ein ita­lie­ni­scher Kun­den trotz­dem in die­sem Shop, ohne die Spra­che zu beherr­schen, dann muss er dies gegen sich gel­ten las­sen: Die Ver­trags­spra­che war Deutsch und der Händ­ler hat rich­tig belehrt.“

    Wenn ich durch meinen Online Shop (komplett auf Deutsch, inkl. AGB) an Privatpersonen in die USA verkaufe, ist alles legitim oder? Ich muss nichts übersetzen, oder?

    Vielen Dank!

  11. ich würde sagen, es wird hier das Ausmass des Aufwands deutlich. Niemand kann 100 AGBs und Wideruffsbelehrungen korrekt vorhalten. Die Händler können und müssen auch nicht 100 Sprachkundige im Hause beschäftigen, er benutzt sein Shop als Dolmetscher, fertig. Kundenfragen sowieso in englisch oder deutsch. Schaut mal AGB und Widerruf englischer Ebayshoper: nul und nix ist dort zu sehen, 2-3 Sätze (wobei sogar für den Verlust beim Transport distanziert wird)

    Lösung ist nur das: der Kauf geschieht auf deutschem Boden, geliefert wird aus Deutschland, daher akzeptiert der Käufer deutsches Recht. Ohne wenn und aber. Gerichtsstand Deutschland ebenso. (schreibe ich sofort rein) Und dann sind die übersetzten Texte trotzdem deutschrechtliche Texte. Sie wurden lediglich zwecks Kommunikation übersetzt.

    Ein Tourist, der in Deutschland kauft, unterliegt ja auch dem deutschen Recht.

    genauso soll es im Ausland gelten, das Recht des Verkäuferlandes.

    Wie man oben sieht, kann die Auskunft gar nicht eindeutig und sicher sein. daher muss man sich an die logischste Fassung dranhängen und dafür einstehen, bis Gesetze dazu geschrieben werden.

    Aber wenn ich in englisch, französisch klar schreibe, das hier ist nach deutschem Recht und Rechtsstand Deutschland gilt, und der Kunde akzeptiert, bin ich auf der sicheren Seite.

    Das strengste Recht is evtl. derzeit deutsches, ohnehin. das Land zu stranguilieren ist die Haupaufgabe deutscher Politiker.

  12. Hallo Hr. Dramburg,

    wie verhält sich das Thema Terms & Conditions bei Online Game Apps wo die Entwickler z.B. in GB sitzen, die App auch in Deutsch ist (erhältlich über itunes oder Googleplay Store) und die Spieler nie aufgefordert werden diese akzeptiert/zu bestätigen. In meinem Fall sind die T&C nur in Englisch über die Webseite des Anbieters/Entwicklers erhältlich ist.

  13. Aufgrund Ihrer Schilderung (AGB in Englisch und nicht vorab zur Kenntnis gegeben) nehme ich an, dass diese Bedingungen des App-Anbieters nicht Vertragsbestandteil geworden sind.

  14. Guten Tag,

    ich bin dummerweise auf estaapplication.us reingefallen und habe von denen ein ESTA Antrag erhalten. Ich habe zu spät erkannt, dass hier völlig überteuerte Preise für eine nicht vorhandene Dienstleistung erhoben wird. Ich konnte meine Überweisung stoppen, jedoch möchte der Anbieter nun sein Geld haben. Weder die Refund Policy noch die AGBS sind in Deutsch, sondern in Englisch. Ich habe aber per Haken auf ein Widerrufsrecht verzichtet. Habe ich die Möglichkeit über die nicht vorhandenen deutschen AGBs und Refund Policy vom Vertrag zurück zu treten und nicht zu zahlen? Vielen Dank.

  15. Leider kann ich keine Einzellberatung per Kommentar durchführen. Allgemein führen falsche/fehlerhafte/fehlende AGB aber nicht zwingend dazu, dass der Vertrag nicht besteht.

  16. Wie sieht es aus mit Free to Play online Games, bei denen es eine In Game Purchase Funktion gibt? Die Spiele, also auch die Kauffunktionen in den Spielen, sind in allen möglichen Sprachen verfügbar, die AGBs gibt es nur in englisch.
    Dis Webshops, auf die man im Kauf weitergeleitet wird, gibt es in allen möglichen Sprachen.

  17. Und wie sieht es aus, wenn die Webseite in 2 Sprachen übersetzt wird (Englisch und Polnisch), aber bevor man einkauft, muss man sich für eine Sprsche entscheiden (Deutsch oder Englisch auswählen)? Die AGB gibts aber nur in Deutsch, also in der Sprache des Händlers.
    Fals ich Deutsch auswähle, ist es damit eindeutig, dass ich die Sprache verstehe?

  18. Mich würde intersssieren, wie das mit Download-Shops ist.
    Nehmen wir an, der Händler ist in Deutschland, ebenso liegt die Shopseite bei einem deutschen Hoster und die angebotenen Downloads (Musik, Software oder E-Books etc) erfolgen von einem deutschen Server.
    Im Grunde genommen ist da nun also alles Deutsch und es wird von Seiten des Händlers auch nicht in Ausland geliefert, sondern der Kunde holt sich seine Ware ja per Download in Deutschland ab.

    Fall 1: Die Shopseite ist ebenfalls in deutscher Sprache gehalten, kann aber mittels Online-Übersetzungs-Tool (z. B. Google Translation) in verschiedene Sprachen besser oder schlechter übersetzt werden.

    Fall 2: Die Shopseite ist teilweise zweisprachig. Artikelbeschreibungen und Navigations-Button können auch auf Englisch geschaltet werden.

    Da es sich nun um einen reinen Download-Shop handelt und der Shopbetreiber keinen Einfluss darauf hat, aus welchem Land nun Käufe getätigt werden, in welchen Sprachversionen müsste er denn nun seine AGBs, Widerrufsbelehrung (die es ja in vielen Staaten gar nicht gibt) und Datenschutzhinweise (gibt es auch nicht überall) für Fall 1 und Fall 2 zur Verfügung stellen?

  19. Hallo, wird der Shop auch in Englisch betrieben, dann müssten auch die Vertragstexte in dieser Sprache vorhanden sein, damit diese rechtliche Wirkung entfalten. Gibt es den Shop nur in Deutsch, dann können Sie natürlich nicht verhindern, dass eine Person aus dem Ausland bestellt. In diesem Fall gelten dann aber trotzdem die deutschen Texte.

  20. Hallo, wie verhält es sich bei einer Flugbuchung die über eine deutschsprachige Vermittlerseite / einem sog. Online Reisebüro gebucht wird? Die AGBs der Vermittlerseite sind auf deutsch, sagen aber nichts aus über die Konditionen/ Vereinbarungen der Airline . Am Ende der Buchung müssen die AGBs der Airlines bestätigt werden, um buchen zu können. Diese AGBs der Airlines (Austrian Airline und Swiss Airline) sind allerdings nur auf Englisch und dazu extrem unverständlich, da es sich nicht um ganze Sätze handelt und vieles ständig wiederholt wird. Obwohl wir wirklich sehr gut Englisch sprechen verstehe ich nicht alle Inhalte die dort aufgelistet sind.
    Hätten mir diese daher auch in deutscher Sprache vorliegen müssen?
    Vielen Dank für Ihre Auskunft.

  21. Hallo
    Stimmt es, dass wenn ich meinen deutschen Online Shop auch auf Englisch habe, dass die AGB´s dann für Großbritannien angepasst werden müssen? (Rechte, WIderrufsrecht etc.) Eigentlich war gedacht, dass die englische Sprache für den europaweiten Verkauf hilfreicher sein sollte statt nur deutsch.

  22. Hallo, es kann Verbraucherschutzvorschriften in einem Land geben, die Vorschriften haben, die von deutschen AGB abweichen. In diesem Fall müssten die AGB dann auf das Zielland angepasst werden.
    Viele Grüße, SD

  23. Hallo Herr Dramburg,

    muss folglich auch eine internationale Website, die sich in bspw. Englisch, Französisch und Spanisch anzeigen lässt ihre AGB in allen drei Sprachen bereithalten? Oder reicht es aus, wenn die AGB auf Englisch verfasst sind, weil dies eine „Weltsprache“ ist?

    Vielen Dank im Voraus!

  24. Hallo, die Frage wird eigentlich im „Fazit“ des Beitrags beantwortet. Dinge, wie „Weltsprache“ sind dem Verbraucherschutzrecht nicht bekannt.

  25. Da gibt es doch einen Denkfehler, oder?
    Wenn ich einen deutschen Shop betreibe mit deutschen AGB etc, und übersetze den jetzt ins Englische und es wird dann erwartetm dass ich die AGB anpasse, an welches Recht halte ich mich denn dann? Englisches, irisches, kanadisches, australisches oder US-Recht? Wie kann man denn da noch die AGB etwas anpassen?
    Oder es gelten die deutschen AGB. übersetzt diese 1:1 und man schreibt vorne gleich ganz klar, dass man ausdrücklich in einem deutschen Shop bestellt und daher nur deutsches Recht gilt und die Übersetzung nur ein Kundenservice ist und der Kunde das mit der Bestellung anerkennt. Dann ist er doch belehrt, oder?

  26. Hallo,
    Es wird auch darauf ankommen, ob es Beschränkungen bei den Lieferländern gibt, aus denen sich Besonderheiten für eine Anpassung ergeben.
    Wenn es aber keine Beschränkungen gibt und nur Englisch gegeben ist, dann kann man sich richtiger Weise nicht an ein Zielland anpassen.
    Viele Grüße

  27. Hallo Herr Dramburg,
    was ist denn, wenn ich z.B. Affiliate Marketing für Firmen auf der ganzen Welt betreibe oder mein englischsprachiges Buch weltweit anbiete und der Webshop nur in englischer Sprache geschrieben ist – welche Gesetze gelten dann?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Martin M,

  28. Ich bin dabei meinen deutschen Onlineshop auf italienisch zu übersetzen, damit auch die Italiener lesen können, was ich hier anbiete. Meine Datenschutzerklärung, Impressum, AGB, Widerrufsrecht belaufen sich auf 19 Seiten…… die muss ich nun auf italienisch übersetzen lassen. Das kostet doch ein Vermögen, oder geht das auch anders? Google Translator ist keine große Hilfe…..

  29. Pingback: Fachübersetzungen | Welche Vorteile bieten professionelle Übersetzungen?

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