Warum verschiedene AGB-Versionen für eBay und Onlineshops wichtig sind

Viele Onlinhändler haben sowohl einen Internetshop als auch einen eBay-Shop. Nur weil beide Shops im Internet betrieben werden, heißt dies aber nicht, dass Onlinehändler auf beiden Plattformen dieselben AGB oder Widerrufsbelehrungen verwenden sollten.

Nutzt man beispielsweise seine AGB des Internetshops auch für den eBay-Shop kann dies zu Abmahnungen von Konkurrenten führen. Der Grund dafür ist folgender: Bei eBay kommt der Vertrag zwischen dem Händler und dem Kunden nach einem festen Ablauf zusammen. Außerdem sind die Angebote, die der Händler bei eBay einstellt, verbindlich. Anders kann dies beim Onlineshop geregelt sein.

Ein weiterer Unterschied zwischen Internetshop und eBay liegt bei der leidigen Widerrufsbelehrung. Hier gibt es unterschiedliche Bestimmungen, wann die Frist zum Widerruf beginnt. Bei einem Onlineshop kann die Frist auf 2 Wochen verkürzt werden, bei eBay beträgt sie einen Monat.

Es gibt noch einige weitere Punkte, die es erforderlich machen für die jeweilige Vertriebsplattform verschiedene AGB und Widerrufsbelehrungen zu verwenden. Nutzt der Händler rechtswidrige Klauseln und Bestimmungen, dann bringt dies nicht nur Probleme mit den Kunden mit sich. Viel gravierender sind die Abmahnungen durch die Mitbewerber.

Zwar ist es anders herum (der Händler verwendet seine eBay-AGB im Internetshop) weniger gefährlich was Abmahnungen betrifft, aber aufgrund der vielseitigen Gestaltungesmöglichkeiten bei den AGB bringt es Vorteile die AGB anzupassen und davon zu profitieren.

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  1. Pingback: Lieferzeitangaben in AGB von Internetshops | Sebastian Dramburg

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