Bilder-Abmahnungen gegen Blogs: Wie schlimm ist es wirklich?

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung gegen das Blog mindsdelight.de hat für einige Aufruhr gesorgt. Zuletzt hat sogar Spiegel Online darüber in einer Weise berichtet, die einen befürchten lässt, der Blogger-Exodus habe begonnen.

 

Worum geht es? In einer anwaltlichen Abmahnung gegen den Betreiber von mindsdelight.de fordert eine Bildagentur etwa 1.600 EUR Schadensersatz für Anwaltskosten und Lizenzschaden. Andere Abmahnungen rufen auch mal weit höhere Forderungen ab.

 

Es erinnert mich etwas an die Aussage, dass die durchschnittliche Facebook-Pinnwand Abmahnpotential von 10.000-15.000 EUR enthalte. Auch hier war die Aufregung groß.

 

Die aktuelle Abmahnung gegen den Blogger stößt aber vor allem deswegen auf, weil der Eindruck entsteht, dass es nicht um das Urheberecht geht, sondern nur um das Geld. Abgemahnt wurde ein Schnappschuss eines Chinesen in einem „Iron Man“ Kostüm. Eine Bildagentur behauptet nun (2012), die Rechte an dem Bild (aus 2009) erworben zu haben und mahnt den Blogger ab.

 

Ein Rechtsverstoß ist ein Rechtsverstoß und führt zu den entsprechenden Folgen. Wenn dies auch hier der Fall ist, dann spricht das Urheberrechtsgesetz (UrhG) dem Rechteinhaber (z.B. Fotograf oder Agentur) die entsprechenden Ansprüche (Zahlung und Unterlassung) zu. Bis zu einem Rechtsverstoß und erst recht zu den geltend gemachten Ansprüchen kann es aber ein langer Weg sein.

 

Zunächst müsste die deutsche Bilderagentur zweifelsfrei nachweisen können, dass sie das entsprechende Recht hat, das Foto aus China hier zu verwerten und auch entsprechende Rechtsverletzungen geltend zu machen.

 

Dann müssen die geltend gemachten Beträge der tatsächlichen Lage entsprechen. Gerade bei einem Foto aus 2009 das hier in Deutschland 2012 wenig Interesse auslösen dürfte, würde ein Gericht meiner Ansicht nach nur einen sehr geringen Lizenzschaden zusprechen. Beträge von unter hundert Euro sind denkbar, denn gerade bei Privatpersonen und Kleinunternehmen tendieren die Gerichte dazu, die Kosten weit geringer anzusetzen, als oft verlangt wird. Das führt auch dazu, dass der Streitwert geringer ausfallen kann, so dass die Anwaltskosten am Ende auch geringer sind.

 

Welche Faktoren für die Bemessung der Zahlungsforderung bei einer Fotoabmahnung eine Rolle spielen, hat der Kollege Thomas Schwenke in einer sehr empfehlenswerten FAQ zu Abmahnungen wegen unerlaubter Bildernutzung zusammengefasst.

 

Das heißt, selbst wenn nachweislich die Abmahnung rechtlich begründet ist, besteht oft die Möglichkeit, die Forderungen weit zu reduzieren. Nicht zuletzt, weil gerade bei etwas dubioseren Abmahnungen die Rechteinhaber ein Gerichtsverfahren scheuen werden. Auch sollte man wissen, dass in einigen Abmahnungen die geforderten Summen bewusst zu hoch angesetzt werden, um eine entsprechende Verhandlungsmasse zu haben.

 

Natürlich ist eine Abmahnung für einen Blogger extrem ärgerlich, wenn dies zu einer Zahlung von einigen hundert Euro führt. Die Aufregung aufgrund der zum Teil abgerufenen horrenden Forderungen halte ich aber für überspitzt. Ich kann verstehen, dass die wenigsten Blogger so eine Sache vor Gericht durchstehen wollen. Aber es ist vorstellbar, dass es demnächst für vergleichbare Fälle Gerichtsurteile geben wird, die dazu führen, dass entsprechende Abmahnungen weniger lukrativ sein werden. Ganz so einfach, wie es auf schleckysilberstein.de plakativ überlegt wird, lässt sich mit dubiosen Bilderabmahnungen also nicht Geld verdienen.

 

Allerdings stimmt es schon, dass der ganze Vorgang, also die Abmahnungen gegen nicht in erster Linie kommerziell betriebene Blogs, einen sehr negativen Beigeschmack hat. In der Tat wird es hier erforderlich sein, eine an die Fair-Use-Regelung angelehnte Lösung zu übernehmen, um zu vermeiden, dass das Urheberrecht ausschließlich zur Generierung von Abmahnkosten und Schadensersatz genutzt wird, wie René Walter von crackajack.de aus Bloggersicht ausführt.

 

6 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Ein Blogger kann nicht immer Bilder auf den verschiedenen Blos kaufen. Das geht auf lange Sicht ins Geld;(

  2. Grundsätzlich sollten auch Betreiber von blogs vorsichtig mit Fotos umgehen. Der Umstand, dass sie kein Geld mit den blogs verdienen, rechtfertigt bzw. legitimiert keine Urheberrechtsverletzungen. Bilder bei fotolia gibt es billig. Moralisch ist es allerdings auch immer wieder bedenklich, wie abgemahnt und Geld verlangt wird.

  3. Ich persönlich finde, dass Abmahnungen mit Geldbeträgen (zumindest mit so hohen Geldbeträgen) nur für Berufsfotografen in Frage kommen dürften. Für Personen, die ihr Geld mit ihren Bildern und Fotografien verdienen.

    Für alle anderen sollte höchstens eine Unterlassungserklärung oder eine Art Verwarngeld in Höhe von 20 – 50€ geben. Ich denke diese Maßnahmen reichen bei den meisten aus, um demnächst vorsichtiger zu sein und nicht mehr einfach irgendwelche fremden Bilder zu bloggen.

  4. Hallo,

    also ich kann aus Erfahrung sprechen und man sollte wirklich sehr aufpassen welche Bilder man auf seinem Blog verwendet. ich habe auch mal ein Bild eines Fotografen auf einem meiner Blogs verwendet und in wenigen Tagen hatte ich eine Abmahnung im Briefkasten :/

  5. Also die ganze Abmahnungs-Welle in Deutschland ist sowieso mehr als ärgerlich. Da merkt man wieder, dass die deutsche Rechtssprechung nicht mit der Zeit mitgeht. Dann brauchen sich europäische Politiker auch nicht zu wundern, dass Google und Co. Milliarden von Steuern einsparen und dabei weiterhin nach geltendem Recht handeln.

    Es wird Zeit, dass die Politik in dieser Problematik künftige Richtlinien aufstellt. Denn jeder Webseiten Betreiber hat wohl besseres zu tun, als ich mit irgendwelchen Winkel-Advokaten herum ärgern zu müssen.

  6. Pingback: Social-Media-Recht: Urheberrecht, Teil 2

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