Für den Fernlehrgang zum Social Media Manager (SoMM) vom ILS bin ich für den rechtlichen Teil zuständig. D.h. Teilnehmer, die den Kurs absolvieren wollen, müssen sich auch mit den rechtlichen Belangen der Social Media Kommunikation befassen.
Ein Abschnitt der rechtlichen Aspekte befasst sich natürlich mit dem Urheberrecht. Dazu müssen die Teilnehmer eine Frage beantworten, in der in einem fiktiven Sachverhalt ein Unternehmen feststellt, dass ein Produktfoto in einem Technik-Blog gepostet wird, ohne dass eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Die Teilnehmer sollen nun die rechtliche Lage aus Unternehmenssicht darstellen und die Möglichkeiten aufzeigen.
Das Ziel ist dabei, dass zwar die Verwendung des Fotos rechtswidrig sein kann, aber das Unternehmen dies geschickt für eigene Zwecke nutzen kann, so dass dem Blogger beispielsweise ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, wenn die Bewertung des Produktes positiv ist. Jedenfalls sollten die Teilnehmer darauf hinaus, dass eine Abmahnung aus Unternehmenssicht nur der allerletzte Schritt sein soll, um vor allem einen sog. Shitstorm zu vermeiden.
Eine Teilnehmerin hat die Frage mit einem Flussdiagramm beantwortet. Dies fand ich so gelungen, dass die Grafik einen eigenen Blogpost verdient hat:
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